Erstellt am 23.11.2018 um 16:05 Uhr von Pjöööng
Dienstgänge/ -reisen sind dann als Arbeitszeit zu werten, wenn sie innerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden.
Sie sind ebenfalls als Arbeitszeit zu wertden wenn der Arbeitnehmer während der Reise für den Arbeitgeber tätig ist.
Sie sind auch als Arbeitszeit zu vergüten wenn es eine innerbetriebliche Reisekostenrichtlinie vorsieht.
Erstellt am 24.11.2018 um 07:37 Uhr von kratzbürste
Was steht denn in der BV Homeoffice?
Versehentlich Regelung vergessen?
Ich würde erst einmal argumentieren, dass es hier eine angeordnete Dienstreise ist. Die Fahrzeit ist zu vergüten.