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Arbeitszeit bei Dienstreise

E
Elbeschwimmer
Nov 2018 bearbeitet

Ist der Weg eines Mitarbeiters bei Homeoffice wenn der Arbeitgeber es verlangt Vorort in den Betrieb zu kommen Arbeitszeit? Die Anreise wäre länger als die Arbeitszeit des Mitarbeiters Vorort im Betrieb. Bedeutet der betroffen Mitarbeiter macht an diesen Tagen Minusstunden.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

23.11.2018 um 17:05 Uhr

Dienstgänge/ -reisen sind dann als Arbeitszeit zu werten, wenn sie innerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden.

Sie sind ebenfalls als Arbeitszeit zu wertden wenn der Arbeitnehmer während der Reise für den Arbeitgeber tätig ist.

Sie sind auch als Arbeitszeit zu vergüten wenn es eine innerbetriebliche Reisekostenrichtlinie vorsieht.

K
kratzbürste

24.11.2018 um 08:37 Uhr

Was steht denn in der BV Homeoffice?

Versehentlich Regelung vergessen?

Ich würde erst einmal argumentieren, dass es hier eine angeordnete Dienstreise ist. Die Fahrzeit ist zu vergüten.

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