Hallo,
bei uns im Betrieb ist im Juni diesen Jahres aufgefallen, dass eine Gruppe von MA falsch eingruppiert sind. Sie sind jeweils gelernte Drucker oder Buchbinder, für die unser Tarifvertrag (fotomaterialverarbeitende Betriebe) die Lohngruppe 5 vorsieht. Bisher werden sie als Maschinenführer mit der Lohngruppe 4 entlohnt. Der damalige Betriebsrat hat dieser Eingruppierung vor vielen Jahren zugestimmt und sie wurde nie wieder überprüft.

Nach langen, zähen Verhandlungen bietet uns unsere GL nun eine Umgruppierung auf die Lohngruppe 5 an ab 01.12.18. Sie verweigert jedoch eine Nachzahlung. Dafür gäbe es aus wirtschaftlicher Sicht keinen Spielraum. Lt. Tarifvertrag könnte man jedoch tarifvertragliche Ansprüche drei Monate rückwirkend geltend machen.

Können wir eine rückwirkende Zahlung verlangen? Oder müssten die einzelnen Kollegen diese einklagen? Ab welchem Zeitpunkt würden die drei Monat zählen?