Korrektur Eingruppierung
Hallo, bei uns im Betrieb ist im Juni diesen Jahres aufgefallen, dass eine Gruppe von MA falsch eingruppiert sind. Sie sind jeweils gelernte Drucker oder Buchbinder, für die unser Tarifvertrag (fotomaterialverarbeitende Betriebe) die Lohngruppe 5 vorsieht. Bisher werden sie als Maschinenführer mit der Lohngruppe 4 entlohnt. Der damalige Betriebsrat hat dieser Eingruppierung vor vielen Jahren zugestimmt und sie wurde nie wieder überprüft.
Nach langen, zähen Verhandlungen bietet uns unsere GL nun eine Umgruppierung auf die Lohngruppe 5 an ab 01.12.18. Sie verweigert jedoch eine Nachzahlung. Dafür gäbe es aus wirtschaftlicher Sicht keinen Spielraum. Lt. Tarifvertrag könnte man jedoch tarifvertragliche Ansprüche drei Monate rückwirkend geltend machen.
Können wir eine rückwirkende Zahlung verlangen? Oder müssten die einzelnen Kollegen diese einklagen? Ab welchem Zeitpunkt würden die drei Monat zählen?
Community-Antworten (4)
23.11.2018 um 13:02 Uhr
ihr könnt es nicht. Kollektivrechtlich ist es ja ok, da der BR damals zugestimmt hat. Man kann der GF aber sicher etwas Druck machen , indem man ankündigt, dass man die Kollegen über rechtliche Möglichkeiten hinweisen wird und an Gewerkschaft bzw. Anwalt vermitteln wird
23.11.2018 um 13:18 Uhr
Können wir eine rückwirkende Zahlung verlangen? - nein Oder müssten die einzelnen Kollegen diese einklagen?- ja Ab welchem Zeitpunkt würden die drei Monat zählen? - 3 Monate rückwirkend ab dem Monat der schriftlichen Geltendmachung
23.11.2018 um 16:52 Uhr
"Nach langen, zähen Verhandlungen bietet uns unsere GL nun eine Umgruppierung auf die Lohngruppe 5 an"
Ihr hattet noch nicht einmal eine Recht auf diese "langen zähen Verhandlungen". Die GL hätte euren Standpunkt auch ignorieren können. Von daher seid froh mit dem was ihr habt!
23.11.2018 um 17:02 Uhr
Zitat (Pickel): "Ihr hattet noch nicht einmal eine Recht auf diese "langen zähen Verhandlungen"."
Stimmt!
Zitat (Pickel): "Die GL hätte euren Standpunkt auch ignorieren können."
Natürlich kann ein Arbeitgeber auch den Standpunkt des BR einfach ignorieren.
Falls Pickel uns den Eindruck vermitteln will, der BR hätte hier keine Karten im Spiel, offenbart er aber nur wieder seine tiefe Unkenntnis des BetrVG.
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