Erstellt am 23.11.2018 um 12:27 Uhr von takkus
Also ich gehe mal von mir aus: bei einer ganztägigen Betriebsratssitzung würde ich aus eigenem Interesse heraus schon Pausen machen. Ebenso verhält es sich bei Abeit an Tagen mit Freistellung: warum sollte ich dann durcharbeiten und auf Pausen verzichten?
Sorry, aber ich versteh den Sinn der Frage nicht.
Erstellt am 23.11.2018 um 13:01 Uhr von paula
BR-Arbeit als Ehrenamt unterliegt erst einmal nicht dem ArbZG. Aber: ich frage mich bei Fragen zu diesem Komplex immer, wie ein BR der selber nicht auf die Pausen und Arbeitszeitgrenzen achtet, Verstöße anderer AN (und damit des AGs) richtig entgegentreten will. Für BR-Arbeit ist es dann ok, wenn man 8 Stunden am Stück arbeitet und bei einem Kollegen, der das tut ist es plötzlich nicht ok. Weil BR-Arbeit so entspannend ist? Weil BRM so viel mehr verkraften können? Ich finde da fehlt einem BR bei einem solchen Verhalten später die moralische Legitimation, um Verstöße des AG zu rügen
Erstellt am 24.11.2018 um 12:11 Uhr von BRHamburg
Das die BR Tätigkeit nicht dem ArbZG unterliegt wurde in einigen Entscheidungen der Gerichte ja auch schon in Teilen anders beurteilt z.B bei der Ruhezeit zwischen Schichtende und Sitzung. Auch dürfte es keine zwingenden Gründe geben, warum die Tätigkeit des BR oder einzelner Mitglieder nicht durch eine Pause unterbrochen werden darf.