Hallo miteinander,

bei uns erhalten Mitarbeiter zwei Tage Sonderurlaub bei "Niederkunft der Ehefrau". Wie sieht es hier bei nichtverheirateten Paaren aus? Gibt´s da auch den Sonderurlaub? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?

Danke für die Info!

Gruß Martin