Sonderurlaub - bei Geburt bei Nichtverheirateten?
Hallo miteinander,
bei uns erhalten Mitarbeiter zwei Tage Sonderurlaub bei "Niederkunft der Ehefrau". Wie sieht es hier bei nichtverheirateten Paaren aus? Gibt´s da auch den Sonderurlaub? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
Danke für die Info!
Gruß Martin
Community-Antworten (2)
31.01.2007 um 17:26 Uhr
Es gibt keine gesetzliche Sonderurlaubs- Regelung dazu.
In manchen Tarifverträgen ist das geregelt, falls Tarifvertrag zutreffend da nachlesen, wie das genau definiert ist.
Wenn es tatsächlich "Niederkunft der Ehefrau" heißt sind wohl nur verheiratete gemeint, alles Andere ist vermutlich freiwillig.
31.01.2007 um 20:02 Uhr
das hängt von eurem jeweiligen Tarifvertrag ab! bei unserem Manteltarif hättet ihr Pech, der stammt nämlich aus Bayern und da leben wir in dieser Beziehung noch vor dem 1.vatikanischen Konzil ;-)
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