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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub wegen Geburt

V
Vera
Jan 2018 bearbeitet

Mein Kollege hat sich wegen der Erkrankung seiner Frauin der Schwangerschaft für 4 Wochen unbezahlt freistellen lassen. In dieser Zeit hat seine Frau entbunden. Nun möchte er 1 Tag Sonderurlaub.(Geburt seines Kindes)Dieser steht im aber nicht zu da er in dieser Zeit freigestellt war. Ist dies richtig?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

18.04.2006 um 21:07 Uhr

Tarifvertrag?

V
Vera

18.04.2006 um 23:47 Uhr

Ja wir haben einen Tarifvertrag

K
Kölner

18.04.2006 um 23:55 Uhr

Ja dann... Was steht da zu den Anspruchsvoraussetzungen "Sonderurlaub" drin?

Welcher TV isses denn?

V
Vera

19.04.2006 um 21:30 Uhr

Tarifvertrag Einzelhandel sieht einen Sonderurlaub vor. Wenn ich aber sowieso freigestellt bin,dann auch noch sonderurlaub?

K
Kölner

20.04.2006 um 02:11 Uhr

Soweit ich informiert bin, soll dieser "Jubeltag zur Geburt des Kindes" nicht unmittelbar bei der Geburt genommen werden müssen, sondern irgendwann danach. Aber ich verstehe Dein Problem damit nicht. Der AN holt sich die Genehmigung zum Sonderurlaub ohne Bezahlung ein und will einen weiteren Tag Sonderurlaub mit Bezahlung haben (der ihm zusteht). Das ist doch alles knusper!

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