Erstellt am 18.04.2006 um 19:07 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.04.2006 um 21:47 Uhr von vera
Ja wir haben einen Tarifvertrag
Erstellt am 18.04.2006 um 21:55 Uhr von Kölner
Ja dann...
Was steht da zu den Anspruchsvoraussetzungen "Sonderurlaub" drin?
Welcher TV isses denn?
Erstellt am 19.04.2006 um 19:30 Uhr von vera
Tarifvertrag Einzelhandel sieht einen Sonderurlaub vor. Wenn ich aber sowieso freigestellt bin,dann auch noch sonderurlaub?
Erstellt am 20.04.2006 um 00:11 Uhr von Kölner
Soweit ich informiert bin, soll dieser "Jubeltag zur Geburt des Kindes" nicht unmittelbar bei der Geburt genommen werden müssen, sondern irgendwann danach.
Aber ich verstehe Dein Problem damit nicht. Der AN holt sich die Genehmigung zum Sonderurlaub ohne Bezahlung ein und will einen weiteren Tag Sonderurlaub mit Bezahlung haben (der ihm zusteht). Das ist doch alles knusper!