Lohnerhöung - nur mit Verzicht?
Unser AG macht in diesem Jahr eine Lohnerhöung abhängig davon das die Mitarbeiter auf das 13 Gehalt verzichten und unterschreiben das dieses nur dann gezahlt wird wenn der Gewinn bei mehr als 5% liegt.Tarifvertrag haben wir nicht.Ist das Erpressung oder legal
Community-Antworten (5)
31.01.2007 um 13:47 Uhr
@Sigma Da bin ich jetzt mal auf weitere Antworten gespannt.
31.01.2007 um 13:56 Uhr
Hi Sigma, was steht denn in Euren Arbeitsverträgen? Ist das 13. Monatsgehalt dort verankert? Ansonsten wird heute vieles durch "Epressung" möglich gemacht.
31.01.2007 um 13:59 Uhr
Wie sieht den die Gegenleistung aus ? Wenn ich nachdem der Gewinn 5% erreicht hat auf das 13.te verzichte und dadurch 12% mehr Lohn erhalte , rechnet es sich ja vielleicht ?
31.01.2007 um 14:02 Uhr
@Sigma Ich gebe eindringlichst zu Bedenken, dass der Begriff "Gewinn" bilanziell, arbeitgebertechnisch und betriebsrätlich ein sehr d e h n b a r e r selbiger ist.
31.01.2007 um 16:05 Uhr
Ich schließe mich der Meinung von kölner an und denke, dass ich an Eurer Stelle lieber das 13. Gehalt behalten würde, als eine Lohnerhöhung, die ihr aller Wahrscheinlichkeit nach in den Schornstein schreiben könnt, weil Euch garantiert zum Jahresende vorgerechnet wird, dass Ihr kurz vor dem Ruin steht. Aber vielleicht habt Ihr ja einen ganz netten und ehrlichen Arbeitgeber - so was soll es vereinzelt auch noch geben (ich kenne einen) :-)
Verwandte Themen
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Verzicht auf Gehaltserhöung für Beschäftigungsgarantie - Gibt es irgendwo BV´s zur Orientierung?
ÄlterHallo, sind ein Betrieb der Chemischen Industrie. Da wir normalerweise nächsten Monat eine tariflische Lohnerhöung von 3,2 % hätten und es dem Unternehmen schlecht geht, ist die Geschäftsleitung an un
änderungsmittelung zu übernahme nach 2-järiger befristung
Älterhallo mitstreiter.. uns als BR wurde heute eine änderungsmitteilung überreicht, in der es um die übernahme eines bisher befristet (2 jahre) angestellten zur festeinstelung geht. in verbindung dam
keine Lohnerhöung während eines 613 a
Älterwährend eines 613 a, will der AG keine Lohnerhöung zahlen, ist das in Ordnung? wer hat mit sowas schon Erfahrung, und kann uns helfen? Danke, für Eure Hilfe.
wir möchten über Lohnerhöung verhandeln
ÄlterNicht regelbar sind alle Fragen, die durch einen Tarifvertrag abschließend geregelt oder üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt sind. Der § 77 Abs. 3 BetrVG nennt insoweit ganz konkret Regelungen