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Verzicht auf Gehaltserhöung für Beschäftigungsgarantie - Gibt es irgendwo BV´s zur Orientierung?

S
Stefan1966
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, sind ein Betrieb der Chemischen Industrie. Da wir normalerweise nächsten Monat eine tariflische Lohnerhöung von 3,2 % hätten und es dem Unternehmen schlecht geht, ist die Geschäftsleitung an uns heran getretten mit der bitte auf die Erhöung zu verzichten. Im Gegenzug würde uns eine Arbeitsplatzgarantie von 2 Jahren geboten. Diese Garantie kann er aber nicht gewähren wenn wir die Lohnerhöung (mache ca. 100000 Euro aus) bekämen. Gibt es hier jemanden, in dessen Betrieb sowas schon einmal gemacht wurde? Gibt es irgendwo BV´s zur Orientierung? Werden natürlich die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen. Aber vorab kann man sich ja schon einmal ein paar Anregungen holen.

MfG Stefan

6.78109

Community-Antworten (9)

N
Nemeth

12.02.2009 um 15:28 Uhr

Hallo Stefan1966

der AG kann eine sogenannte Tarifanrechnung machen - das unterliegt nicht dem MBR des BR, solange er es für alle MA anwendet.

Wenn er mit Euch spricht und auch noch anbietet für 2 Jahre auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten bzw. eine Arbeitsplatzgarantie gibt, solltet Ihr, wie Du auch schreibst, eine BV mit ihm aushandeln.

Wir hatten im Laufe der letzten 20 Jahre dreimal diese Situation. Einmal mit BV. Die ist aber recht betagt und beinhaltete viele auf unser Unternehmen zugeschnittene Besonderheiten, so dass sie Dir nicht helfen würde. Aber es gibt hier sicher Kollegen/Innen die Dir dazu helfen können.

P
paula

12.02.2009 um 15:36 Uhr

es stellt sich die Frage inwieweit man hier eine BV mit dem BR schließen kann. eigentlich ist das eine typische Frage für Gespräche zwischen AG und Gewerkschaft außer der TV hat eine entsprechende Öffnungsklausel

K
Kölner

12.02.2009 um 15:43 Uhr

@Nemeth Bloss keine Tipps in dieser Richtung.

@Stefan1966 Die Gewerkschaft ist genau der richtige Ansprechpartner. Bitte nicht immer dem Jammern der GF glauben schenken. Wenn es wirklich an 100 TEUR liegt, dann sind die zwei Jahre Beschäftigungssicherung auch nicht sicher.

S
stefan66

12.02.2009 um 15:46 Uhr

der TV hat eine entsprechende Öffnugsklausel

K
Kölner

12.02.2009 um 15:50 Uhr

@stefan66 Ja und? Es bleibt dabei: Was sagt die Gewerkschaft?

Auch würde ich die Zahlen mal prüfen. WA?

D
DocPille

12.02.2009 um 16:05 Uhr

@stefan66

100.000€,ist keine kleine Summe bei 3,2%.

Da muesst ihr ja schon ein paar mehr Hundert MA haben.Und da soll dieser Betrag ins gewicht fallen,kann ich mir nicht vorstellen.

A
Alessio

12.02.2009 um 16:36 Uhr

Hallo Stefan 1966

BR und AG allein können die 3,3% Tariferhöhung (ab 1.4.09 Hessen) nicht ausser Kraft setzen, es müßen alle vier parteien zustimmen (Gewerkschaft - Arbeitgeberverband - Arbeitgeber - Betriebsrat), falls ihr zum Bezirk Gießen-Wiesbaden gehört empfehle ich euren AG sich an den Bezirksleiter GI-WI zu wenden, da sich dieser sehr zum wohle des AG einigt. :-)

S
sbv

12.02.2009 um 18:15 Uhr

Der Wirtschaftsausschuss sollte eigentlich in der Lage sein, zu sagen, ob betriebsbedingte Kündigungen drohen und ob eine 3,2 % Lohnerhöhung die Situation beeinflusst.

Dazu ist der WA schließlich da, damit er den Betriebsrat informiert.

K
Kriegsrat

12.02.2009 um 20:25 Uhr

schon mal darüber nachgedacht: zusätzlich zum sog. "burda-urteil" wäre noch zu beachten ohne miteinbeziehung bzw. vereinbarung mit dem zuständigen sozialversicherungsträger droht eine strafbarkeit gem. § 266a StGB

maßgeblich für die höhe der sozialversicherungsbeiträge ist nicht die an den arbeitnehmer tatsächlich gezahlte vergütung,sondern der bestehende rechtliche anspruch in voller höhe (BSG vom 14.07.2004 NZS 2005 S.538f zudem ist die persönliche haftung des nicht ordnungsgemäß abführenden organs möglich, da 266a StGB als schutzgesetz im sinne des § 823 Abs2 BGB gilt (BGH vom 18.04.2005)

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