wir möchten über Lohnerhöung verhandeln
Nicht regelbar sind alle Fragen, die durch einen Tarifvertrag abschließend geregelt oder üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt sind. Der § 77 Abs. 3 BetrVG nennt insoweit ganz konkret Regelungen zu Arbeitsentgelten und Arbeitsbedingungen.
Meine frage: Unser AG ist vor enigen jahren aus den Tarifvertrag ausgetreten und wir möchten über Lohnerhöung verhandeln, wie weit dürfen wir gehen - bei uns gilt ja kein Tarifvertrag. oder müssen wir warten bis die gewerkschaft sich mal irgendwann um uns kümmert ?
Community-Antworten (6)
05.04.2014 um 21:50 Uhr
Dürfen dürft ihr nicht, aber fragen kann man ja mal...
05.04.2014 um 22:15 Uhr
Da schreibt mir ja einer aus der Seele. Bei uns ist das gleiche Problem. Kein Tarif fast keine Chancen. Entweder die Gewerkschaft setzt sich für euch ein dann sollten aber über 50% von euch in der Gewerkschaft sein oder ihr müsst wie wir einen langen Atem haben. Unsere GF hebt das überhaupt nicht an wenn wir wegen Lohn Erhöhung fragen. Die sind nur sich und ihren Brieftaschen verpflichtet.
06.04.2014 um 01:15 Uhr
Wenn die Mehrheit der Kollegen mit dem Lohn zufrieden ist, wird es schwer. Wenn nicht: Mitarbeiter davon überzeugen, dass alles besser wird, wenn sie in die Gew. eintreten. Bei entsprechendem Organisationsgrad kümmert sich die Gew. um das Problem.
06.04.2014 um 12:56 Uhr
Wir sind bei keiner Gewerkschaft und trotzdem schafft es unser BRV jedes Jahr eine Lohnerhöhung raus zu handeln. Geht also auch ohne. Einfach probieren.
06.04.2014 um 13:12 Uhr
Man muss ja mal realistisch sein. Die Ausgangsfrage befasste sich mit § 77 Abs 3 BetrVG. Und danach sind Verhandlungen über Lohnerhöhungen eigentlich tabu. Wenn es dennoch in einem nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieb zu Verhandlungen mit dem AG kommt, dann ist das so. Wenn der AG nix zahlt, dann ist das auch so. Macht er das über Jahre hinweg nicht, dann läuft er Gefahr, wieder irgendwann mit der Gewerkschaft am tisch zu sitzen. Deswegen ist sowohl der eine, als auch der andere weg mit Vorteilen zu sehen.
Je nach Lage würde ich einem BR oder gar einem BRV in dieser Hinsicht aber sämtliche Kompetenz absprechen. Man denke bitte mal über seine Verhandlungsposition nach, wenn man unabkömmlich ist. Da würde ein BRV für mich nicht verhandeln. Schon gar nicht nach dem Gießkannenprinzip.
08.04.2014 um 21:45 Uhr
Ich habe mir schon gedacht das es so ist .... Danke für die Antworten, wir werden einfach mal fragen .
Verwandte Themen
änderungsmittelung zu übernahme nach 2-järiger befristung
Älterhallo mitstreiter.. uns als BR wurde heute eine änderungsmitteilung überreicht, in der es um die übernahme eines bisher befristet (2 jahre) angestellten zur festeinstelung geht. in verbindung dam
Verzicht auf Gehaltserhöung für Beschäftigungsgarantie - Gibt es irgendwo BV´s zur Orientierung?
ÄlterHallo, sind ein Betrieb der Chemischen Industrie. Da wir normalerweise nächsten Monat eine tariflische Lohnerhöung von 3,2 % hätten und es dem Unternehmen schlecht geht, ist die Geschäftsleitung an un
Lohnerhöung - nur mit Verzicht?
ÄlterUnser AG macht in diesem Jahr eine Lohnerhöung abhängig davon das die Mitarbeiter auf das 13 Gehalt verzichten und unterschreiben das dieses nur dann gezahlt wird wenn der Gewinn bei mehr als 5% liegt
keine Lohnerhöung während eines 613 a
Älterwährend eines 613 a, will der AG keine Lohnerhöung zahlen, ist das in Ordnung? wer hat mit sowas schon Erfahrung, und kann uns helfen? Danke, für Eure Hilfe.
Tarifverhandlung - Ist es im Moment ein schlechter Zeitpunkt über einen TV zu verhandeln oder nicht?
ÄlterHi!!! Wir hatten heute eine BR Sitzung mit unserem Gewerkschaftssäkretär. Auf der Sitzung haben wir über die Vorgehensweise für die Verhandlungen für einen Tarifvertrag gesprochen. Mir ist klar das