Nicht regelbar sind alle Fragen, die durch einen Tarifvertrag abschließend geregelt oder üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt sind. Der § 77 Abs. 3  BetrVG nennt insoweit ganz konkret Regelungen zu Arbeitsentgelten und Arbeitsbedingungen.

Meine frage: Unser AG ist vor enigen jahren aus den Tarifvertrag ausgetreten und wir möchten über Lohnerhöung verhandeln, wie weit dürfen wir gehen - bei uns gilt ja kein Tarifvertrag.
oder müssen wir warten bis die gewerkschaft sich mal irgendwann um uns kümmert ?