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wir möchten über Lohnerhöung verhandeln

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Pupel
Jan 2018 bearbeitet

Nicht regelbar sind alle Fragen, die durch einen Tarifvertrag abschließend geregelt oder üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt sind. Der § 77 Abs. 3  BetrVG nennt insoweit ganz konkret Regelungen zu Arbeitsentgelten und Arbeitsbedingungen.

Meine frage: Unser AG ist vor enigen jahren aus den Tarifvertrag ausgetreten und wir möchten über Lohnerhöung verhandeln, wie weit dürfen wir gehen - bei uns gilt ja kein Tarifvertrag. oder müssen wir warten bis die gewerkschaft sich mal irgendwann um uns kümmert ?

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Community-Antworten (6)

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Kölner

05.04.2014 um 21:50 Uhr

Dürfen dürft ihr nicht, aber fragen kann man ja mal...

C
Chicago

05.04.2014 um 22:15 Uhr

Da schreibt mir ja einer aus der Seele. Bei uns ist das gleiche Problem. Kein Tarif fast keine Chancen. Entweder die Gewerkschaft setzt sich für euch ein dann sollten aber über 50% von euch in der Gewerkschaft sein oder ihr müsst wie wir einen langen Atem haben. Unsere GF hebt das überhaupt nicht an wenn wir wegen Lohn Erhöhung fragen. Die sind nur sich und ihren Brieftaschen verpflichtet.

S
seesee

06.04.2014 um 01:15 Uhr

Wenn die Mehrheit der Kollegen mit dem Lohn zufrieden ist, wird es schwer. Wenn nicht: Mitarbeiter davon überzeugen, dass alles besser wird, wenn sie in die Gew. eintreten. Bei entsprechendem Organisationsgrad kümmert sich die Gew. um das Problem.

K
keiko

06.04.2014 um 12:56 Uhr

Wir sind bei keiner Gewerkschaft und trotzdem schafft es unser BRV jedes Jahr eine Lohnerhöhung raus zu handeln. Geht also auch ohne. Einfach probieren.

K
Kölner

06.04.2014 um 13:12 Uhr

Man muss ja mal realistisch sein. Die Ausgangsfrage befasste sich mit § 77 Abs 3 BetrVG. Und danach sind Verhandlungen über Lohnerhöhungen eigentlich tabu. Wenn es dennoch in einem nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieb zu Verhandlungen mit dem AG kommt, dann ist das so. Wenn der AG nix zahlt, dann ist das auch so. Macht er das über Jahre hinweg nicht, dann läuft er Gefahr, wieder irgendwann mit der Gewerkschaft am tisch zu sitzen. Deswegen ist sowohl der eine, als auch der andere weg mit Vorteilen zu sehen.

Je nach Lage würde ich einem BR oder gar einem BRV in dieser Hinsicht aber sämtliche Kompetenz absprechen. Man denke bitte mal über seine Verhandlungsposition nach, wenn man unabkömmlich ist. Da würde ein BRV für mich nicht verhandeln. Schon gar nicht nach dem Gießkannenprinzip.

P
Pupel

08.04.2014 um 21:45 Uhr

Ich habe mir schon gedacht das es so ist .... Danke für die Antworten, wir werden einfach mal fragen .

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