änderungsmittelung zu übernahme nach 2-järiger befristung
hallo mitstreiter..
uns als BR wurde heute eine änderungsmitteilung überreicht, in der es um die übernahme eines bisher befristet (2 jahre) angestellten zur festeinstelung geht. in verbindung damit ist bei uns einzelvertraglich (kein tarifvertrag) und in einem der regelungsabrede ähnlichen schriftstück geregelt, dass es bei übernahme (bzw. nach 2 jahren) eine lohnerhöung gibt.
der betreffende arbeitnehmer hatte nun innerhalb der 2 jahre einen schweren unfall und war längere zeit krank. es wurde daher mit ihm verabredet (einzelvertraglich) die übliche lohnerhöung zu verschieben, ihn aber trotzdem zu übernehmen.
kann/soll/müssen wir nun der änderungsmitteilung wiedersprechen, da es eine benachteiligung des arbeitnemers wär? sollten wir wiedersprechen, wird er höchstwahrscheinlich nicht übernommen. stimmen wir aber der änderungsmitteilung zu, hebeln wir quasie die regelungsabrede aus.
ich bin für vorschläge offen :-)
Community-Antworten (5)
23.07.2009 um 08:58 Uhr
Hallo, redet doch mit dem Kollegen und fragt Ihn was er will. Ich denke in der heutigen Zeit ist ein fester Arbeitsplatz wertvoll! So wie Du schreibst ist die Lohnerhöhung ja nur verschoben. Ich würde auf jeden Fall zustimmen. Oder wollt Ihr den Kollegen in die Arbeitslosigkeit verabschieden? Wie wollt Ihr das den anderen Mitarbeitern erklären?
23.07.2009 um 09:19 Uhr
Der von mainpower benannte Weg wäre wohl im Grundsatz so nicht verkehrt. Dennoch sollte der BR sich überlegen in wie weit er dan die Ziele " Gleicher Lohn für gleich Arbeit" in diesem Fall und auch für die Zukunft aus den Augen verliert. Ist der AG dann einmal damit durchgekommen, sieht es für die Zukunft schlecht aus anders zu argumentieren. Stellt sich die Frage ob hier nicht nach dem Gleichbehandlungsgesetz verstoßen wird. Argumentieren könnte man sogr ob nicht eine Diskiminierung vorliegt.
23.07.2009 um 11:27 Uhr
was passiert denn wenn der BR hier widerspricht? UNser AG würde es sich sehr einfach machen und den AN eben nicht übernehmen. Außerdem sollte sich der BR mal Gedanken machen ob dieses individualrechtliche Problem tatsächlich in den Katalog der Widerspruchsgründe des § 99 paßt
23.07.2009 um 14:57 Uhr
ihr habt sehr schön die zwickmühle beschrieben in der wir sitzen und selbstverständlich haben wir uns schon gedanken gemacht, welche konsequenzen es -sowohl in die eine, als auch in die andere richtung- geben kann. deswegen mein posting hier und die frage nach lößungsansätzen.
@ paula: §80/1 , §87/10 und §99/3 sollten ausreichen.
23.07.2009 um 15:20 Uhr
Hallo, lasst doch Euren gesunden Menschenverstand sprechen und stimmt der Änderungsmitteilung zu. Keine Regel ohne Ausname. Ihr könnt ja vieleicht euerem AG noch die Zusage abringen dass Ihr nur in diesem besonderen Ausnamefall zustimmt. Es gibt ausser den § auch noch den gesunden Menschenverstand. Lasst mal die 13 eine gerade Zahl sein und helft eurem Kollegen den Arbeitsplatz zu erhalten.
Verwandte Themen
Bitte unbedingt um Hilfe zum Teilzeit und Befristungsgesetz - Verlängerung oder Neuabschluss?
ÄlterSoweit die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG möglich ist, kann auf der Grundlage des § 14 Abs.2 S. 1 TzBfG eine Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Die Mögli
Befristung rechtmässig ja oder nein?
ÄlterHallo Kollegen, mal eine Frage zu einem aktuellen Fall. Ein Kollege wurde am 18.09.2010 eingestellt als Telefonist. Befristung 1 Jahr bis 17.09.2011 (sachgrundlos). Am 01.01.2011 wurde er mit V
Unzulässige Befristung?
ÄlterHallo, eine Mitarbeiterin unseres Hauses wurde, da eine andere Mitarbeiterin für 3 Jahre in Mutterschutz ging, befristet eingestellt. Die im Vertrag erfolgte Befristung endet am 31.3.2007 und wurde n
Arbeitsgericht trotz befristeter Übernahme JAV-Mitglied - was tun?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen. Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefriste
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die