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änderungsmittelung zu übernahme nach 2-järiger befristung

A
azrael
Nov 2016 bearbeitet

hallo mitstreiter..

uns als BR wurde heute eine änderungsmitteilung überreicht, in der es um die übernahme eines bisher befristet (2 jahre) angestellten zur festeinstelung geht. in verbindung damit ist bei uns einzelvertraglich (kein tarifvertrag) und in einem der regelungsabrede ähnlichen schriftstück geregelt, dass es bei übernahme (bzw. nach 2 jahren) eine lohnerhöung gibt.

der betreffende arbeitnehmer hatte nun innerhalb der 2 jahre einen schweren unfall und war längere zeit krank. es wurde daher mit ihm verabredet (einzelvertraglich) die übliche lohnerhöung zu verschieben, ihn aber trotzdem zu übernehmen.

kann/soll/müssen wir nun der änderungsmitteilung wiedersprechen, da es eine benachteiligung des arbeitnemers wär? sollten wir wiedersprechen, wird er höchstwahrscheinlich nicht übernommen. stimmen wir aber der änderungsmitteilung zu, hebeln wir quasie die regelungsabrede aus.

ich bin für vorschläge offen :-)

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Community-Antworten (5)

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Mainpower

23.07.2009 um 08:58 Uhr

Hallo, redet doch mit dem Kollegen und fragt Ihn was er will. Ich denke in der heutigen Zeit ist ein fester Arbeitsplatz wertvoll! So wie Du schreibst ist die Lohnerhöhung ja nur verschoben. Ich würde auf jeden Fall zustimmen. Oder wollt Ihr den Kollegen in die Arbeitslosigkeit verabschieden? Wie wollt Ihr das den anderen Mitarbeitern erklären?

R
rainerw

23.07.2009 um 09:19 Uhr

Der von mainpower benannte Weg wäre wohl im Grundsatz so nicht verkehrt. Dennoch sollte der BR sich überlegen in wie weit er dan die Ziele " Gleicher Lohn für gleich Arbeit" in diesem Fall und auch für die Zukunft aus den Augen verliert. Ist der AG dann einmal damit durchgekommen, sieht es für die Zukunft schlecht aus anders zu argumentieren. Stellt sich die Frage ob hier nicht nach dem Gleichbehandlungsgesetz verstoßen wird. Argumentieren könnte man sogr ob nicht eine Diskiminierung vorliegt.

P
paula

23.07.2009 um 11:27 Uhr

was passiert denn wenn der BR hier widerspricht? UNser AG würde es sich sehr einfach machen und den AN eben nicht übernehmen. Außerdem sollte sich der BR mal Gedanken machen ob dieses individualrechtliche Problem tatsächlich in den Katalog der Widerspruchsgründe des § 99 paßt

A
azrael

23.07.2009 um 14:57 Uhr

ihr habt sehr schön die zwickmühle beschrieben in der wir sitzen und selbstverständlich haben wir uns schon gedanken gemacht, welche konsequenzen es -sowohl in die eine, als auch in die andere richtung- geben kann. deswegen mein posting hier und die frage nach lößungsansätzen.

@ paula: §80/1 , §87/10 und §99/3 sollten ausreichen.

M
Mainpower

23.07.2009 um 15:20 Uhr

Hallo, lasst doch Euren gesunden Menschenverstand sprechen und stimmt der Änderungsmitteilung zu. Keine Regel ohne Ausname. Ihr könnt ja vieleicht euerem AG noch die Zusage abringen dass Ihr nur in diesem besonderen Ausnamefall zustimmt. Es gibt ausser den § auch noch den gesunden Menschenverstand. Lasst mal die 13 eine gerade Zahl sein und helft eurem Kollegen den Arbeitsplatz zu erhalten.

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