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Arbeitsschutzausschuss - Anzahl der Sitzungen variabel?

S
sandrin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, laut ASiG soll der Arbeitsschutzausschuss mind. 4 mal im Jahr zusammtreten. Alle Teilnehmer des Ausschusses, wie auch einige BR-Mitglieder sind jedoch der Meinung, dass im Moment - mangels Themen - 2 Sitzungen/Jahr aussreichen. Unser BR hat noch wenig Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, sodass wir die Sitzungen noch nicht durch neue Themen bereichern können. Aber: Darf man die Sitzungen denn überhaupt reduzieren? (Wie sind übrigens eine soziale Einrichtung) Im Vorraus vielen Dank....

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Community-Antworten (1)

A
Akira

30.01.2007 um 23:24 Uhr

Hallo Sandrin Themen gibt es doch reichlich

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 11 hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

Der Arbeitsschutzausschuss muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten. Bei der Arbeit des Ausschusses sollten die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt und u. a. folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes Beratung betrieblicher Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsprogramme Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen Vorschläge über betriebliche Arbeitsschutz-Investitionen Auswertung betrieblicher Unfall- und Erkrankungsstatistiken Beratung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe Erörterung der Möglichkeiten zur Beteiligung an überbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Ist doch schon mal was Viel Spaß

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