Arbeitsschutzausschuss - Anzahl der Sitzungen variabel?
Hallo, laut ASiG soll der Arbeitsschutzausschuss mind. 4 mal im Jahr zusammtreten. Alle Teilnehmer des Ausschusses, wie auch einige BR-Mitglieder sind jedoch der Meinung, dass im Moment - mangels Themen - 2 Sitzungen/Jahr aussreichen. Unser BR hat noch wenig Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, sodass wir die Sitzungen noch nicht durch neue Themen bereichern können. Aber: Darf man die Sitzungen denn überhaupt reduzieren? (Wie sind übrigens eine soziale Einrichtung) Im Vorraus vielen Dank....
Community-Antworten (1)
30.01.2007 um 23:24 Uhr
Hallo Sandrin Themen gibt es doch reichlich
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 11 hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Der Arbeitsschutzausschuss muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten. Bei der Arbeit des Ausschusses sollten die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt und u. a. folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes Beratung betrieblicher Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsprogramme Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen Vorschläge über betriebliche Arbeitsschutz-Investitionen Auswertung betrieblicher Unfall- und Erkrankungsstatistiken Beratung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe Erörterung der Möglichkeiten zur Beteiligung an überbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Ist doch schon mal was Viel Spaß
Verwandte Themen
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter aus der Freizeit holen?
Wir haben aktuell das Problem das unser Arbeitgeber Mitarbeiter bei Engpässen wie z.B Krankheit aus der Freizeit holt. Hier unterscheidet die Firma zwischen Freizeit Variabel und Freizeit Fix. Freizei
Informationen Arbeitsschutzausschuss - wo gibt es welche?
Hallo, habe eine Frage zum Arbeitsschutzausschuss: ist es richtig, dass zwingend 2 BR- Mitglieder diesem angehören müssen? Oder reicht z.B. eins aus? Oder besser: habt ihr einen Tipp, wo wir uns al
ASA Arbeitsschutzausschuss
ASA Arbeitsschutzausschuss. Hallo miteinander, ich bin von unserem Gremium als neues Mitglied in den Arbeitsschutzausschuss gewählt worden. Wer kann mir sagen, welche genauen Aufgaben ich dort wahrn
Arbeitsschutzausschuss - Zusammensetzung?
Hallo, Laut SGB7 §22 (http://bundesrecht.juris.de/sgb7/22.html) ist - wenn ich das richtig interpretiere - ein Arbeitsschutzausschuss bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend. Jetzt bin
provision deckelung und knock-out
Hi,wir sind als br gerade dabei eine neu bv für die vergütung der vetriebskollegen mit der gf auszuhandeln. Es soll ein 6säulenmodell werden. 3 produktgruppen aufgeteilt nach neu-und bestandskunden. D