W.A.F. LogoSeminare

Informationen Arbeitsschutzausschuss - wo gibt es welche?

N
Nelson
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zum Arbeitsschutzausschuss: ist es richtig, dass zwingend 2 BR- Mitglieder diesem angehören müssen? Oder reicht z.B. eins aus? Oder besser: habt ihr einen Tipp, wo wir uns allgemein über den Arbeitsschutzausschuss informieren können (Zusammensetzung, Ablauf, Pflichten, Rechte etc.). Bisher haben wir dazu nicht viel gefunden...:-( Vielen Dank schonmal, Nelson

3.78505

Community-Antworten (5)

A
Akira

27.06.2006 um 17:04 Uhr

§ 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Arbeitsschutzausschuss Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, den Arbeisschutzausschuss zu gründen, ihm eine Geschäftsordnung zu geben, seine Sitzungen anzuberaumen,die Mitglieder einzuladen,zur Sitzung die Beratungspunkte zusammenzustellen und den Sitzungsverlauf zu regeln.

Die Themen ergeben sich häufig aus Beschwerden, Unfällen,Arbeitsabläufen,Arbeitsplatzgestalltung,Gefärhdungsbeurteilungen. deshalb ist es ratsam,den Betroffenen oder dessen Vorgesetzten mit einzubeziehen, da diese die Äbläufe am bessten kennen.

H
häggi

27.06.2006 um 19:01 Uhr

@ Akira

deinen ausführlichen Beitrag möchte ich dahingehend noch ergäzen,das auch die Schwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht hat (§95 Abs.4 SGB IX)

A
Akira

28.06.2006 um 00:03 Uhr

@ häggi

sorry, habe ihn ganz vergessen, trinkt er Kaffee mit oder ohne Power.

H
häggi

28.06.2006 um 01:22 Uhr

@ Akira

Kaffe pur ist okay!

Ihre Antwort