Informationen Arbeitsschutzausschuss - wo gibt es welche?
Hallo, habe eine Frage zum Arbeitsschutzausschuss: ist es richtig, dass zwingend 2 BR- Mitglieder diesem angehören müssen? Oder reicht z.B. eins aus? Oder besser: habt ihr einen Tipp, wo wir uns allgemein über den Arbeitsschutzausschuss informieren können (Zusammensetzung, Ablauf, Pflichten, Rechte etc.). Bisher haben wir dazu nicht viel gefunden...:-( Vielen Dank schonmal, Nelson
Community-Antworten (5)
27.06.2006 um 15:17 Uhr
27.06.2006 um 17:04 Uhr
§ 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Arbeitsschutzausschuss Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, den Arbeisschutzausschuss zu gründen, ihm eine Geschäftsordnung zu geben, seine Sitzungen anzuberaumen,die Mitglieder einzuladen,zur Sitzung die Beratungspunkte zusammenzustellen und den Sitzungsverlauf zu regeln.
Die Themen ergeben sich häufig aus Beschwerden, Unfällen,Arbeitsabläufen,Arbeitsplatzgestalltung,Gefärhdungsbeurteilungen. deshalb ist es ratsam,den Betroffenen oder dessen Vorgesetzten mit einzubeziehen, da diese die Äbläufe am bessten kennen.
27.06.2006 um 19:01 Uhr
@ Akira
deinen ausführlichen Beitrag möchte ich dahingehend noch ergäzen,das auch die Schwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht hat (§95 Abs.4 SGB IX)
28.06.2006 um 00:03 Uhr
@ häggi
sorry, habe ihn ganz vergessen, trinkt er Kaffee mit oder ohne Power.
28.06.2006 um 01:22 Uhr
@ Akira
Kaffe pur ist okay!
Verwandte Themen
ASA Arbeitsschutzausschuss
ASA Arbeitsschutzausschuss. Hallo miteinander, ich bin von unserem Gremium als neues Mitglied in den Arbeitsschutzausschuss gewählt worden. Wer kann mir sagen, welche genauen Aufgaben ich dort wahrn
Wer kann Vertreter des Arbeitgebers im Arbeitsschutzausschuss sein?
Hallo Schwarmwissen, hier mal eine Frage zum Thema Arbeitsschutzausschuss in einem Unternehmen, der nach § 11 ASiG vom Unternehmen gebildet werden muss. Wenn der Arbeitgeber selber keine Zeit hat an
Abwahl aus dem Arbeitsschutzausschuß?
Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsschutzausschuß: Es müssen ja 2 Mitglieder des BR hineingewählt werden. Das haben wir auch, aber nun sind wir mit einem BR-Mitglied nicht zufrieden, denn es tut
Arbeitsschutzausschuss - Zusammensetzung?
Hallo, Laut SGB7 §22 (http://bundesrecht.juris.de/sgb7/22.html) ist - wenn ich das richtig interpretiere - ein Arbeitsschutzausschuss bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend. Jetzt bin
Arbeitsschutzausschuss - Anzahl der Sitzungen variabel?
Hallo, laut ASiG soll der Arbeitsschutzausschuss mind. 4 mal im Jahr zusammtreten. Alle Teilnehmer des Ausschusses, wie auch einige BR-Mitglieder sind jedoch der Meinung, dass im Moment - mangels The