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Änderungsverträge - kann der AGeber die Arbeitszeit für einzelne Mitarbeiter auf 40 Std. änderen?

A
ala
Jan 2018 bearbeitet

Unser Geschäftsführer (AWO Kreisverband) versucht seit geraumer Zeit unsere Leitungskräfte wie Kindergartenleitung, PDL und Einrichtungsleiter mit massiven Nachdruck dazu zu bewegen, anstelle der bisher vergüteten 38,5 Std. ab sofort 40 Std. Änderungsverträge zu unterschreiben. Er bezieht sich auf den nicht mehr vorhandenen AWO Tarifvertrag und ist der Meinung das für Arbeitszeitänderungen die Nachwirkung des Tarifvertrages nicht mehr gilt. Stimmt dies so?? Kann er die Arbeitszeit für einzelne Mitarbeiter auf 40 Std. änderen? Da wir ein BR sind, der fast ausschließlich aus neuen BRM besteht, benötigen wir dringend euere Hilfe.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

30.01.2007 um 19:54 Uhr

ala, lasst Euch nicht über den Tisch ziehen, vorsicht!!! Leider stimmt es, dass der AWO Kreisverband nicht mehr in der Tarifnachwirkung ist was neue MA angeht, aber alle alten Verträge im Kreisverband fallen weiterhin unter BMT AWII! Natürlich in allen Punkten, auch Arbeitszeit, sonst bräuchte er auch keine Änderungsverträge anzubieten damit er die Arbeitszeit ändern kann

Wendet Euch dringend an Ver.di. Unterschreibt keine neuen Verträge. Habt Ihr von Ver.di schon die Flugblätter zum Tarifabbruch etc. bekommen?

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