Änderungsverträge - kann der AGeber die Arbeitszeit für einzelne Mitarbeiter auf 40 Std. änderen?
Unser Geschäftsführer (AWO Kreisverband) versucht seit geraumer Zeit unsere Leitungskräfte wie Kindergartenleitung, PDL und Einrichtungsleiter mit massiven Nachdruck dazu zu bewegen, anstelle der bisher vergüteten 38,5 Std. ab sofort 40 Std. Änderungsverträge zu unterschreiben. Er bezieht sich auf den nicht mehr vorhandenen AWO Tarifvertrag und ist der Meinung das für Arbeitszeitänderungen die Nachwirkung des Tarifvertrages nicht mehr gilt. Stimmt dies so?? Kann er die Arbeitszeit für einzelne Mitarbeiter auf 40 Std. änderen? Da wir ein BR sind, der fast ausschließlich aus neuen BRM besteht, benötigen wir dringend euere Hilfe.
Community-Antworten (1)
30.01.2007 um 19:54 Uhr
ala, lasst Euch nicht über den Tisch ziehen, vorsicht!!! Leider stimmt es, dass der AWO Kreisverband nicht mehr in der Tarifnachwirkung ist was neue MA angeht, aber alle alten Verträge im Kreisverband fallen weiterhin unter BMT AWII! Natürlich in allen Punkten, auch Arbeitszeit, sonst bräuchte er auch keine Änderungsverträge anzubieten damit er die Arbeitszeit ändern kann
Wendet Euch dringend an Ver.di. Unterschreibt keine neuen Verträge. Habt Ihr von Ver.di schon die Flugblätter zum Tarifabbruch etc. bekommen?
Verwandte Themen
Mitbestimmung nach BetrVG 87.1 Nr. 10
ÄlterLiebe Kollegen, hier eine kurze Beschreibung des Problems. Der AG wollte sich in einem AG-Verband tarifliche binden und zeitgleich über Änderungsverträge unter Bezugnahme einen Rahmentv mit einem neu
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Nachweis Arbeitszeit - AGeber verpflichtet, dem AN einen Nachweis über gemeldete Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen?
ÄlterHallo liebe Mitstreiter! Situation: Mitarbeiter stellt bei Überprüfung seiner bezahlten Stunden eine andere Anzahl fest, als er tatsächlich gearbeitet hat. Natürlich weniger. Nach Anfrage beim AG wir
Arbeitszeiten neu geregelt im Änderungsvertrag
ÄlterHallo liebes Forum, uns stellt sich folgende Frage, nachdem eine 40 Std. Wo. eingeführt wurde sollen nun alle Mitarbeiter Änderungsverträge bekommen. Hier ist folgender Wortlaut: Beginn der Arbeits
Arbeitszeiterhöhung - Darf AG einfach so die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich erhöhen ?
ÄlterHallo, Unser ArbG hat in der letzten Woche begonnen, Änderungsverträge zu verteilen, die die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 40 h ohne Änderung der Entlohnung festlegen. Nach Anfrage des BR an di