Erstellt am 30.01.2007 um 17:27 Uhr von w-j-l
Ja, doch, schon. Kann man m.E. so machen.
Schließlich erwirbst Du ja den Urlaubsanspruch hälftig auch durch die BR-Arbeit während Deiner Teilfreistellungszeit.
Wenn man diese Vorgehensweise grundsätzlich anzweifeln bzw. ablehnen würde, dann hieße das ja, dass ein voll Freigestellter gar keinen Urlaub mehr hätte.
Es gibt allerdings schon Kollegen, die meinen ich bräuchte doch keinen Urlaub mehr, da ich ja sowieso nichts arbeiten würde.
Erstellt am 30.01.2007 um 19:49 Uhr von wölfchen
@ w-j-l
bist Du also auch einer von denen, die im BR- Büro nur Kaffee Trinken und Plätzchen essen . . . :-))
So wie Du Deine Arbeitszeit verbringst, möchte ich mal meinen Urlaub verbringen bekomme ich auch oft zu hören, ist aber von den MA mehr scherzhaft gemeint.
Ansonsten stimme ich Dir zu, wird bei mir ähnlich gehandhabt. Meine Freistellungstage sind Dienstag, Mittwoch und in jeder 2. Woche Donnerstag. Fällt der Urlaub auf einen dieser Tage, ist die Freistellung perdü, fällt er auf einen anderen Tag, gehts von der Arbeit ab. Bei 2 Wochen Urlaub passt es dann eh genau jeweils zur Hälfte.
Erstellt am 01.02.2007 um 01:03 Uhr von w-j-l
Und ich bin zu 100% freigestellt, und bekomme trotzdem Urlaub. Nett von meinem AG, oder?