W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanrechnung bei Teilfreistellung?

M
mark.01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo... Ich bin BR-Vorsitzender und teilfreigestellt. 10 von 20 Arbeitstagen im Monat. Da die Personalabteilung meine Planstelle geteilt hat (Hälfte BR/Hälfte arbeiten) wegen der Kostenberechnung,soll mein Urlaub mit meinen Freistellungen im Fahr verrechnet werden. Konkret: Habe ich im Februar 2 Tage Urlaub bedeutet das, 20 Arbeitstage minus 2 Urlaubstage= 18 Arbeitstage : 2 = 9 Tage. Also im Febr. nur 9 Tage Freigestellt!! Auf was manche Vorgesetzten so kommen! Betr.VG Handbuch §38/8b regelt das nicht ganz sicher. Wer kann helfen?

3.63903

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

30.01.2007 um 18:27 Uhr

Ja, doch, schon. Kann man m.E. so machen. Schließlich erwirbst Du ja den Urlaubsanspruch hälftig auch durch die BR-Arbeit während Deiner Teilfreistellungszeit.

Wenn man diese Vorgehensweise grundsätzlich anzweifeln bzw. ablehnen würde, dann hieße das ja, dass ein voll Freigestellter gar keinen Urlaub mehr hätte.

Es gibt allerdings schon Kollegen, die meinen ich bräuchte doch keinen Urlaub mehr, da ich ja sowieso nichts arbeiten würde.

W
wölfchen

30.01.2007 um 20:49 Uhr

@ w-j-l bist Du also auch einer von denen, die im BR- Büro nur Kaffee Trinken und Plätzchen essen . . . :-)) So wie Du Deine Arbeitszeit verbringst, möchte ich mal meinen Urlaub verbringen bekomme ich auch oft zu hören, ist aber von den MA mehr scherzhaft gemeint. Ansonsten stimme ich Dir zu, wird bei mir ähnlich gehandhabt. Meine Freistellungstage sind Dienstag, Mittwoch und in jeder 2. Woche Donnerstag. Fällt der Urlaub auf einen dieser Tage, ist die Freistellung perdü, fällt er auf einen anderen Tag, gehts von der Arbeit ab. Bei 2 Wochen Urlaub passt es dann eh genau jeweils zur Hälfte.

W
w-j-l

01.02.2007 um 02:03 Uhr

Und ich bin zu 100% freigestellt, und bekomme trotzdem Urlaub. Nett von meinem AG, oder?

Ihre Antwort