Hallo... Ich bin BR-Vorsitzender und teilfreigestellt. 10 von 20 Arbeitstagen im Monat.
Da die Personalabteilung meine Planstelle geteilt hat (Hälfte BR/Hälfte arbeiten) wegen der Kostenberechnung,soll
mein Urlaub mit meinen Freistellungen im Fahr verrechnet werden. Konkret: Habe ich im Februar 2 Tage Urlaub bedeutet
das, 20 Arbeitstage minus 2 Urlaubstage= 18 Arbeitstage : 2 = 9 Tage. Also im Febr. nur 9 Tage Freigestellt!!
Auf was manche Vorgesetzten so kommen! Betr.VG Handbuch §38/8b regelt das nicht ganz sicher. Wer kann helfen?