Kollektivrecht bei Versetzung
Hallo wir sind ein drei Schicht Betrieb, und nun hat der AG vor die Schichten quer Beet zu mischen mit der Begründung Altersstruktur in den Schichten ausgleichen. Natürlich herrscht Verunsicherung bei den Mitarbeitern. Kann der BR das irgendwie abwenden?
Community-Antworten (1)
21.11.2018 um 18:42 Uhr
Wer in welchen Schichten arbeitet unterliegt der Mitbestimmung des BR. Da kann der Arbeitgeber nicht selber herumschieben. Also mischt euch ein und verhandelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
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