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Bonus-Zahlen öffentlich aushängen - muß der BR erst zustimmen?

E
eroxx
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Finanzunternehmen und erhalten eine Bonuszahlung für die Beträge die wir monatlich kassieren. Für den Ansporn untereinander sollen nun diese Zahlen in einer Rankingliste veröffentlcht werden, also wer wie viel eingeholt hat.

Geht das so ohne weiteres, oder muß der BR erst zustimmen ? Der Großteil der Mitarbeiter ist im übrigen damit einverstanden, kann der BR das trotzdem verhindern ?

3.11903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

31.01.2007 um 09:36 Uhr

@eroxx Da sollte - wenn überhaupt - eine BV her. Und der BR sollte sich das "Heft im Sinne des § 87 BetrVG" nicht aus der Hand nehmen lassen...

E
eroxx

31.01.2007 um 10:03 Uhr

Hi,

was bedeutet das denn jetzt ?

Darf die Liste ausgehängt werden ?

K
Kölner

31.01.2007 um 10:14 Uhr

@eroxx Ein wenig solltest Du schon mitdenken. Wenn die - was ich hoffe - Bonuszahlungen in einer BV geregelt sind, dann würde ich wünschen, dass Aushänge diesbezüglich zum "Ansporn von AN" ebenfalls in einer BV nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG geregelt werden sollten. Zumal: Als obere Hälfte der Rankingliste hätte ich auch nichts gegen eine VÖ einzuwenden...

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