Erstellt am 30.01.2007 um 22:23 Uhr von mille
Das ist eine äußerst schwierige Frage, mit der ich mich schon seit gestern beschäftige. Leider ohne konkretes Ergebnis.
Gemäß § 87 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Nach Nationalem Recht ist Rufbereitschaft keine Arbeitszeit und Wegezeit von Zuhause zum Arbeitsort nicht zu vergüten( DKK RN 68 und 68a). Anders sieht es der EuGH. Das Urteil dazu solltest du dir mal durchlesen. Hier der Link dazu
http://www.felser.de/juracity.de/eugh-urteil.de/urteile.htm
Vielleicht hilft es dir ja weiter.
Erstellt am 30.01.2007 um 23:40 Uhr von DPEM-AV
Hallo mille,
ich habe das EuGH-Urteil mal überflogen, konnte aber keine zufriedenstellende Pasage zur Vergütung der Wegzeit finden. Ich werde es mir morgen einmal genau durchlesen.
Sollte noch jemand einen Tipp dazu haben, dann postet Ihn hier bitte.
Vorest vielen Dank!
Erstellt am 31.01.2007 um 08:40 Uhr von anker53
Im TVÖD zählt die Wegezeit mit zur Arbeitszeit und es ist jede angebrochene Stunde zu vergüten. Hier ist die Frage, ob es bei euch eine gültige tarifliche oder sonstige Regelung gibt, ansonsten sollte der BR schleunigst aktiv werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei einer Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft noch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird.
@ mille
Nach EU-Richtlinie ist die Rufbereitschaft oder ein Rufdienst keine Arbeitszeit. Man muss hier den Unterschied zum Bereitschaftsdienst sehen, der zuvor, nach nationalem Recht, als Ruhezeit bewertet wurde. Dies ist durch das EuGH-Urteil umgekehrt worden. Dies hat aber widerum nichts mit der Vergütung dieser Zeiten zu tun, sondern dient dem Arbeitnehmerschutz.
Erstellt am 31.01.2007 um 10:23 Uhr von mille
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter
http://www.felser.de/juracity.de/eugh-urteil.de/downloads/verdi-BD.pdf
Du solltest dir die Seiten von Juracity mal genauer ansehen, da gibt es noch viel mehr zu diesem Thema zu lesen.
Erstellt am 31.01.2007 um 18:47 Uhr von DPEM-AV
Ich habe mir nun die Urteile des EuGH und auch die Informationen auf der Seite Juracity etwas genauer angeschaut und kann sagen, dass damit dier Begriff Ruhezeit geklärt ist. Dennoch kann ich keine allgemein gültigen Informationen finden, welche den Weg zum Bereitschaftseinsatz definieren und wie dieser vergütet werden sollte.