Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir folgende Frage beantworte:

In einem Industriebetrieb führt die Mittelschit des Instandhaltungspersonals für die Nachtschicht Rufbereitschaft aus, d.h. sie arbeiten von 14:00 - 22:30 und haben anschließend bis 05:30 Bereitschaft.
Nun geht es mir darum, ob bei einem Einsatz die Fahrzeit zum Betrieb und wieder zurück dazugerechnet wird und ob diese als volle Arbeitszeit vergütet werden muss. Oder hat man nur Anspruch auf Vergütung für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Gibt es dazu aktuelle Gerichtsurteile, Gesetze bzw. Rechtssprechnungen.
Wie ist das Privatfahrzeug, mit dem das Personal zum Bereitschaftseinsatz fährt versichert? (Wie auf einer Dienstreise mit Dienstreiseauftrag?)


Für die Bereitschaft liegt keine BV vor.