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BetrVereinbarung zu Überstunden - noch gültig im TVöD?

M
MollHam
Okt 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Arbeitgeber haben mit uns im Oktober 2005 eine BetrVereinb. zu Überstunden im Rahmen des TVöD (ehemals BMTG) abgeschlossen. Wir haben diese zum 31.12.2006 fristgerecht gekündigt. Eine Nachwirkung wurde zwar nicht ausdrücklich vereinbart aber wir gehen von selbiger aus.

Die Frage dazu: Die Kündigung der BetrVereinb. kam u.a. deswegen, weil unsere Arbeitgeber sich nicht an die zugelassenen Korridore von 45 Stunden halten und wir zum Jahresende bei 180 Arbeitnehmern knapp 7000 "Kontostunden" rumschleppen. Könnten die Arbeitnehmer aufgrund der Mehrarbeitsstunden auf dem Konto (einige mit bis zu 150) die Arbeitgeber in Verzug setzen und eine Auszahlung aufgrund der BetrVereinb. verlangen?

PS: Das langfristige Verhandlungsziel des Betriebsrates ist mehr Personal (ca. 6-8 Mitarbeiter).

4.19801

Community-Antworten (1)

K
Kölner

01.02.2007 um 17:24 Uhr

@MollHam Die BV wird ja offensichtlich nicht eingehalten, demnach hätte der BR auch während des Bestehens der BV den AG nach § 80 BetrVG "anzählen" können. Ich wäre mal sehr gespannt, wie der AG reagiert, wenn die AN (möglichst jeder einzeln) eine Auszahlung der die BV überschreitenden Arbeitsstunden verlangen...

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