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Beantragung von Teilzeitarbeit - kann der Arbeitgeber diese Forderung ablehnen?

N
nevernici
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Arbeitskollegen möchten aus familiären Gründen nur noch Teilzeit (20 Std./Woche) arbeiten. Hat der Betriebsrat eine Chance etwas für den Arbeitskollegen zu tun, oder kann der Arbeitgeber diese Forderung ablehnen. Es handelt sich hierbei um eine 2-Mann-Zweigstelle, was die Vertretung etwas schwierig macht.

4.52205

Community-Antworten (5)

W
w-j-l

29.01.2007 um 15:03 Uhr

Der BR kann wohl kaum unmittelbar etwas für den Kollegen tun, da es sich beim Anspruch aus dem TzBfG um einen Individualanspruch handelt.

Der AG scheint hier einen guten betrieblichen Grund haben, dieses Teilzeitbegehren abzulehnen.

R
Rosenheimer

29.01.2007 um 16:00 Uhr

Teilzeit- und Befristungsgesetz

§ 8 TzBfg

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, daß seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Und wer hindert den Arbeitgeber daran, für die fehlenden 20 Std zusätzliche Arbeitskraft einzustellen. Und da weder die Organisation, noch der Arbeitsablauf, noch die Sicherheit gefährdet werden und dem Unternehmen auch keine unverhältnismäßige Kosten entstehen, dürften eine Ablehnung schwer zu begründen sein.

B
betriebsratten

29.01.2007 um 17:14 Uhr

Fakt ist aber: Der BR kann wenig tun, ausser auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf drängen. Den Anspruch durchzuklagen ist eine individualrechtliche Angelegenheit

R
Rosenheimer

29.01.2007 um 17:50 Uhr

@Ramses II

Zu Absatz 7 stellt sich die Frage, wieviele Mitarbeiter im gesamten Betrieb arbeiten und nicht, mit wie vielen Mitarbeitern ein externes Büro besetzt ist. Und da anscheinend ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten schon mehr, als die genannten 15 Mitarbeiter vorhanden sein. Aber das sollte der BR am besten wissen.

W
w-j-l

30.01.2007 um 18:13 Uhr

Ist doch völlig egal, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht, oder ob der oben benannte Betriebsrat die beiden Kollegen berechtigter Weise vertritt.

Der AG muss sich mit dem AN über die Frage Tz oder nicht einvernehmlich einigen, und in diesem Falle hat er m.E. einen betrieblichen Grund (§8(4) TzBfG), die Tz zu verweigern.

Weder der betroffene AN noch ein BR können den AG zwingen, Personal einzustellen, oder im Vorgaben machen, wie er seinen Betrieb zu organisieren hat.

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