Erstellt am 29.01.2007 um 09:24 Uhr von Werner
Hallo Hetti,
Du schreibst:
"Wir sind leider nicht mehr Tarifgebunden".
Für mich heist das für mich ihr wart Tarifgebunden.
Dann wäre der TV in der Nachwirkung.
Erkundige Dich bei der Gewerkschaft wegen der Schichtzulagen.
Der ArbGeb. muß diese Zuschläge bezahlen wenn der TV nachwirkt!
Erstellt am 29.01.2007 um 09:47 Uhr von Hetti
Hallo Werner,
es stimmt, wir waren mal Tarifgebunden, aber die Nachwirkung endete am 01.10.2006. Das heißt es gilt kein Tarifvertrag mehr für uns.
Erstellt am 29.01.2007 um 10:04 Uhr von wolle1
Hallo, Werner
Laut BetrVG §87, 2 hat der BR Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschliesslich der Pausen und der Verteilung der AZ auf die einzelnen Arbeitstage.
Ausserdem kann man den § 87, 10 BetrVG auch dahingehend auslegen, das die Zahlung von Schichtzuschlägen darunter fällt.
Diese §§ gelten auch ohne Tarifbindung! Es ist oft dem Verhandlungsgeschick der Partner überlassen, wie diese Richtlinien ausgestaltet werden, z. B. mit einer Bindung oder Anlehnung an tarifliche Regelungen.
Mit kollegialen Grüssen
wolle1