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Zuschläge - bei Schichtarbeit?

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Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir helfen? Wir sind leider nicht mehr Tarifgebunden. In unserer Produktion soll ab sofort in 2 Schichten gearbeitet werden. Normale Arbeitszeit, also keine Überstunden.(Somit nicht genehmigungspflichtig durch den BR). Aber die Arbeitszeit soll bis 22.00 Uhr oder 24.00 Uhr laufen. Müssen hier Zuschläge bezahlt werden? Wenn ja, ab wieviel Uhr?

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Community-Antworten (3)

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Werner

29.01.2007 um 10:24 Uhr

Hallo Hetti, Du schreibst: "Wir sind leider nicht mehr Tarifgebunden". Für mich heist das für mich ihr wart Tarifgebunden. Dann wäre der TV in der Nachwirkung. Erkundige Dich bei der Gewerkschaft wegen der Schichtzulagen. Der ArbGeb. muß diese Zuschläge bezahlen wenn der TV nachwirkt!

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Hetti

29.01.2007 um 10:47 Uhr

Hallo Werner, es stimmt, wir waren mal Tarifgebunden, aber die Nachwirkung endete am 01.10.2006. Das heißt es gilt kein Tarifvertrag mehr für uns.

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wolle1

29.01.2007 um 11:04 Uhr

Hallo, Werner

Laut BetrVG §87, 2 hat der BR Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschliesslich der Pausen und der Verteilung der AZ auf die einzelnen Arbeitstage.

Ausserdem kann man den § 87, 10 BetrVG auch dahingehend auslegen, das die Zahlung von Schichtzuschlägen darunter fällt.

Diese §§ gelten auch ohne Tarifbindung! Es ist oft dem Verhandlungsgeschick der Partner überlassen, wie diese Richtlinien ausgestaltet werden, z. B. mit einer Bindung oder Anlehnung an tarifliche Regelungen.

Mit kollegialen Grüssen wolle1

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