Erstellt am 29.01.2007 um 13:17 Uhr von Saluk
Hallo Erfurterin,
auf welchem Paragraphen fußt denn die Möglichkeit, Gehaltserhöhungen durch den Betriebsrat abzulehnen? War das eine Neugruppierung/Versetzung?
Prinzipiell sehe ich überhaupt kein Problem, wenn ihr dem MA genau das schreibt, was du hier im Forum geschrieben hast. Natürlich hat er ein Recht darauf, zu erfahren, warum er nicht mehr Geld bekommt, schließlich ging es dabei klar um ihn und die Ablehnung lag doch deutlich nicht in der Person des MA begründet.
Grüße, Saluk
Erstellt am 29.01.2007 um 15:09 Uhr von Rosenheimer
Man hätte auch der Gehaltserhöhung zustimmen können und danach die anderen Gehälter daran anpassen können.
Erstellt am 29.01.2007 um 15:27 Uhr von waschbär
Erfurterin,
muss ich als BR rede und antwort stehen wenn ich etwas zum nachteil einen AN gemacht habe ?
in deienfalle würde ich auf jedenfall das gespräch suchen ......... sonst spricht der AN noch mit "anderen" die dan mit euch sprechen möchten ...
Erstellt am 29.01.2007 um 15:42 Uhr von Rosenheimer
Zum einem ist der BR Arbeitnehmervertreter und sollte eigentlich antworten. Aber ..., wieso nimmt dieser Kollege an, daß ihr der Gehaltserhöhung nicht zugestimmt hat, wenn ihr noch auf die Antwort seitens des GL wartet.
Irgendjemand muss diesem Mitarbeiter doch diese Information gegeben haben und würde daher wahrheitsgemäß antworten, daß noch keine Entscheidung getroffen wurde und man noch auf fehlende Information seitens des GL wartet.
Zum anderen kann eine Gehaltserhöhung von 36 % durchaus gerechtfertigt sein ( zusätzliche Qualifikation, mehr Verantwortung, .... ) und müsste doch seitens der GL begründet werden.
Zusätzlich würde ich bei der GL erneut die fehlenden Informationen anmahnen.
Wobei es sich in der Praxis als wesentlich effektiver gezeigt hat, wenn z.B. der BR-Vorsitzende, Stellvertreter oder der Personalausschuß direkt mit der GL redet.
Und waschbär, das ist bestimmt bereits geschehen. Man kennt doch den Flurfunk.
Erstellt am 29.01.2007 um 15:55 Uhr von waschbär
Hi Rosenheimer
Flurfunk ?? habt ihr dafür den auch eine BV ????? und ist bestimmt geschen eine tatsache oder ein verdacht ?
p.s gibt es den Fil Out of Rosenheim wirklich oder veräppelt mich meine liebe schon wieder ???
Erstellt am 29.01.2007 um 16:01 Uhr von Erfurterin
Naja er hat die Auskunft von der GL.
Und der Mitarbeiter ist zwar Abteilungsleiter, kümmert sich aber mehr um andere Bereiche als um seinen, damit er andere bei der GL anschei... kann bzw. kann er sich wenden wie ein Aal! Wenn mich jemand versteht.
Wir haben ja nichts gegen eine Erhöhung aber nicht in diesem Ausmaße.
Und unser Flurfunk funktioniert sehr gut, denke manchmal man wird abgehört!
Erstellt am 29.01.2007 um 16:13 Uhr von DocPille
Hi Waschbär,
ich als Rosenheimer kann dir sagen das es den Film wirklich gibt.
Erstellt am 29.01.2007 um 16:14 Uhr von waschbär
DocPille,
meine freundin sagt das es ein schnultzen Film ist .... Stimmt das ?
Erstellt am 29.01.2007 um 16:16 Uhr von DocPille
Waschbär,
man hat nichts versäumt wenn man den film nicht gesehen hat.
Erstellt am 29.01.2007 um 16:18 Uhr von Rosenheimer
Hallo Erfurterin,
ach so ein "Mitarbeiter". Wobei auch ihr eine Ablehnung begründen müsst. Aber dafür kann man eben die Vergleichsgehälter heranziehen. Aber letztendlich könnt ihr es nicht verhindern. Dann bekommt der Arbeitnehmer eben andere Zulagen.
@waschbär.
In diesem Fall dürfte der Flurfunk eher das Büro der GL gewesen sein, aber im echten Leben schimpfen die Kollegen erst auf dem Flur, bevor man sich endlich traut, den BR oder wen auch immer, anzusprechen.
Und den Film "Out of Rosenheim" mit Marianne Sägebrecht gibt es wirklich. Aber kein Vergleich zum Original.
Erstellt am 29.01.2007 um 16:32 Uhr von Kölner
@Erfurterin
Als AG würde ich diese Situation schamlos ausnutzen - vermutlich ist das auch das Ziel des AG. Zudem werdet Ihr vom AG vorgeführt.
@all
Müssen denn Lohnerhöhungen überhaupt durch den BR??? Ich sach nur "Schuster bleib bei Deinen Leisten"...
Erstellt am 29.01.2007 um 16:37 Uhr von waschbär aka Hamburger Windhund
Erfurterin+Doc pille,
danke für die vorwahrnung, selbst ein verknallter Waschbär bekommt ab und ztu noch was mit und wen es grade bei so einem Film ist dan ist das echt "ablehnent"
@ kölner,
müssen nicht können aber und der fred zeigt im negativen sinne leider auch was dan passieren kann
Erstellt am 29.01.2007 um 19:12 Uhr von waschbär
Hans ,
Das mit dem Windhund bezieht sich auf die Hamburger ausnahme zur Einigungsstellen findung, wer zu erst einen Vorstand hat weil er bedarf angemeldet hat (einigungsstelle) bekommt den zuschlag zur auswahl des Vorsizenden .....allerdings ist es ratsam die Zweitewahl zur Ersten zu machen damit der BR den Bekommt welchen er möchte (in der Regel)