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Gehaltserhöhung abgelehnt - müssen wir dem MA Rede und Antwort stehen?

E
Erfurterin
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat uns angeschrieben und möchte von uns (BR) schriftl. wissen warum wir die Anhörung seiner Gehaltserhöhung abgelehnt haben! Müssen wir dem MA Rede und Antwort stehen?

Des weiteren haben wir den Antrag nicht abgelehnt sondern um noch eine Zuarbeit seitens der GL gebeten, da uns die Erhöhung des Entgeltes zu hoch war (36%) und wir eine Gleichbehandlung aller gleichgestellten MA möchten!

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Community-Antworten (13)

S
Saluk

29.01.2007 um 14:17 Uhr

Hallo Erfurterin,

auf welchem Paragraphen fußt denn die Möglichkeit, Gehaltserhöhungen durch den Betriebsrat abzulehnen? War das eine Neugruppierung/Versetzung?

Prinzipiell sehe ich überhaupt kein Problem, wenn ihr dem MA genau das schreibt, was du hier im Forum geschrieben hast. Natürlich hat er ein Recht darauf, zu erfahren, warum er nicht mehr Geld bekommt, schließlich ging es dabei klar um ihn und die Ablehnung lag doch deutlich nicht in der Person des MA begründet.

Grüße, Saluk

R
Rosenheimer

29.01.2007 um 16:09 Uhr

Man hätte auch der Gehaltserhöhung zustimmen können und danach die anderen Gehälter daran anpassen können.

W
Waschbär

29.01.2007 um 16:27 Uhr

Erfurterin,

muss ich als BR rede und antwort stehen wenn ich etwas zum nachteil einen AN gemacht habe ?

in deienfalle würde ich auf jedenfall das gespräch suchen ......... sonst spricht der AN noch mit "anderen" die dan mit euch sprechen möchten ...

R
Rosenheimer

29.01.2007 um 16:42 Uhr

Zum einem ist der BR Arbeitnehmervertreter und sollte eigentlich antworten. Aber ..., wieso nimmt dieser Kollege an, daß ihr der Gehaltserhöhung nicht zugestimmt hat, wenn ihr noch auf die Antwort seitens des GL wartet. Irgendjemand muss diesem Mitarbeiter doch diese Information gegeben haben und würde daher wahrheitsgemäß antworten, daß noch keine Entscheidung getroffen wurde und man noch auf fehlende Information seitens des GL wartet.

Zum anderen kann eine Gehaltserhöhung von 36 % durchaus gerechtfertigt sein ( zusätzliche Qualifikation, mehr Verantwortung, .... ) und müsste doch seitens der GL begründet werden.

Zusätzlich würde ich bei der GL erneut die fehlenden Informationen anmahnen.

Wobei es sich in der Praxis als wesentlich effektiver gezeigt hat, wenn z.B. der BR-Vorsitzende, Stellvertreter oder der Personalausschuß direkt mit der GL redet.

Und waschbär, das ist bestimmt bereits geschehen. Man kennt doch den Flurfunk.

W
Waschbär

29.01.2007 um 16:55 Uhr

Hi Rosenheimer

Flurfunk ?? habt ihr dafür den auch eine BV ????? und ist bestimmt geschen eine tatsache oder ein verdacht ?

p.s gibt es den Fil Out of Rosenheim wirklich oder veräppelt mich meine liebe schon wieder ???

E
Erfurterin

29.01.2007 um 17:01 Uhr

Naja er hat die Auskunft von der GL.

Und der Mitarbeiter ist zwar Abteilungsleiter, kümmert sich aber mehr um andere Bereiche als um seinen, damit er andere bei der GL anschei... kann bzw. kann er sich wenden wie ein Aal! Wenn mich jemand versteht.

Wir haben ja nichts gegen eine Erhöhung aber nicht in diesem Ausmaße. Und unser Flurfunk funktioniert sehr gut, denke manchmal man wird abgehört!

D
DocPille

29.01.2007 um 17:13 Uhr

Hi Waschbär,

ich als Rosenheimer kann dir sagen das es den Film wirklich gibt.

W
Waschbär

29.01.2007 um 17:14 Uhr

DocPille,

meine freundin sagt das es ein schnultzen Film ist .... Stimmt das ?

D
DocPille

29.01.2007 um 17:16 Uhr

Waschbär,

man hat nichts versäumt wenn man den film nicht gesehen hat.

R
Rosenheimer

29.01.2007 um 17:18 Uhr

Hallo Erfurterin,

ach so ein "Mitarbeiter". Wobei auch ihr eine Ablehnung begründen müsst. Aber dafür kann man eben die Vergleichsgehälter heranziehen. Aber letztendlich könnt ihr es nicht verhindern. Dann bekommt der Arbeitnehmer eben andere Zulagen.

@waschbär.

In diesem Fall dürfte der Flurfunk eher das Büro der GL gewesen sein, aber im echten Leben schimpfen die Kollegen erst auf dem Flur, bevor man sich endlich traut, den BR oder wen auch immer, anzusprechen.

Und den Film "Out of Rosenheim" mit Marianne Sägebrecht gibt es wirklich. Aber kein Vergleich zum Original.

K
Kölner

29.01.2007 um 17:32 Uhr

@Erfurterin Als AG würde ich diese Situation schamlos ausnutzen - vermutlich ist das auch das Ziel des AG. Zudem werdet Ihr vom AG vorgeführt.

@all Müssen denn Lohnerhöhungen überhaupt durch den BR??? Ich sach nur "Schuster bleib bei Deinen Leisten"...

WAHW
waschbär aka Hamburger Windhund

29.01.2007 um 17:37 Uhr

Erfurterin+Doc pille, danke für die vorwahrnung, selbst ein verknallter Waschbär bekommt ab und ztu noch was mit und wen es grade bei so einem Film ist dan ist das echt "ablehnent"

@ kölner,

müssen nicht können aber und der fred zeigt im negativen sinne leider auch was dan passieren kann

W
Waschbär

29.01.2007 um 20:12 Uhr

Hans ,

Das mit dem Windhund bezieht sich auf die Hamburger ausnahme zur Einigungsstellen findung, wer zu erst einen Vorstand hat weil er bedarf angemeldet hat (einigungsstelle) bekommt den zuschlag zur auswahl des Vorsizenden .....allerdings ist es ratsam die Zweitewahl zur Ersten zu machen damit der BR den Bekommt welchen er möchte (in der Regel)

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