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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsfest / Rede

H
Hansen
Jan 2024 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe folgende Frage: Im BR haben wir einige Diskussionen nach einem Betriebsfest. Hier ist es immer so üblich in den letzten Jahren gewesen, dass der BRV + BRV Stellvertretung eine Rede an die Mitarbeiter, während des Festes, hält.

Einige Tage später sollte der BRV zum Inhaber kommen. Dieser war von der Rede nicht wirklich angetan, da Ihm die Rede zu negativ war. Natürlich ist dem BR schon klar, dass man uns nicht die Rede vorschrieben kann, aber nun ist die Diskussion, überhaupt noch eine Rede zu halten.

Hier sagte nun ein BR - Mitglied, dass wir das Recht per Gesetz haben, überhaupt eine Rede auf dem Betriebsfest zu halten. Hier nun meine Frage: Stimmt das?

Müssen wir Redefreiheit haben, während einer Feier?

Bitte um Hilfe. Danke.

Gruß Hansen

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Community-Antworten (4)

T
takkus

15.01.2024 um 08:57 Uhr

Moin und einen schönen Start in die neue Woche gewünscht.

Ganz ehrlich? Auf einer Feier lass ich mir gern die Grußworte des ArbGeb gefallen, aber sicher nichts anderes. Ich bin zu einer Feier eingeladen und nicht zu einer Kampfveranstaltung. Und warum überhaupt der BRV und gar noch der Stellv. was zu sagen haben.... Auch wüsste ich im Moment aus der Kalten heraus nicht, wo das Recht der Rede des BR auf einer Betriebsfeier manifestiert ist.

K
Kehler

15.01.2024 um 09:02 Uhr

Ein Betriebsfest ist eine Veranstaltung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer, da werden die Arbeitnehmer eingeladen und nicht der BR (alle BR Mitglieder sind Arbeitnehmer), da hat der BR nichts zu melden oder zu sagen.

M
Muschelschubser

15.01.2024 um 09:54 Uhr

Wenn der BR ein Mitteilungsbedürfnis hat und anschließend nicht zum Rapport will, dann kann er doch zur Betriebs- oder Abteilungsversammlung einladen, wo er Hausrecht hat.

Ich gehe davon aus, dass der Inhaber Gastgeber der Betriebsfeier ist, und als solcher kann er Euch auch die ehrliche Meinung sagen, was er von Eurer Rede gehalten hat.

Gesetzlich eingeräumte Rederechte auf Betriebsfesten sind mir nicht bekannt, und halte ich auch für Nonsens.

H
Hansen

15.01.2024 um 10:12 Uhr

Danke für die Infos.

Gruß Hansen

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