Erstellt am 29.01.2007 um 07:57 Uhr von lolus
Krank wird berechnet wie Dienstplanmäßig gearbeitet.
Verbesserung durch BV "Arbeitszeitkonto" möglich.
Gruß Axel
Erstellt am 29.01.2007 um 08:20 Uhr von Angi1
Hallo ThomasD,
siehe dazu § 3 des EntgeltfortzahlungsG.
MfG
Angi1
Erstellt am 29.01.2007 um 08:25 Uhr von Barbara
Hallo Thomas,
es gibt dazu keine "Paragraphen". Diese Probleme werden nur in den TV geregelt es gibt kein Gesetz.
Also entweder habt ihr das in einer BV geregelt oder gibt es im TV eine Regelung, oder man guckt wie die Arbeitsgerichte in ähnlichen Sachen gesprochen haben.
Das BAG sagt eindeutig : Krank während des "Abbummelns"- die Überstunden werden nicht mehr nachgewährt.
Erstellt am 29.01.2007 um 08:37 Uhr von anker53
Hallo Thomas,
siehe TVÖD §10 gesammt und Abs. 4 im Besonderen
Erstellt am 29.01.2007 um 08:51 Uhr von Kölner
@all
Ich fand lolus Hinweis zum Dienstplan und Arbeitszeitkonto schon recht gut...
Erstellt am 29.01.2007 um 15:33 Uhr von mille
Hallo ThomasD,
in der Rechtsprechung ist es umsritten, ob der AG vom AN Über-u. Mehrarbeitsstunden verlangen kann. Zum Teil wird angenommen, dass dieses Recht abbedungen ist. Quelle: Arbeitsrecht von A-Z(Beck- Rechtsberater im dtv).
Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es im öffentlichen Dienst auch ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit gibt. Dann solltet ihr mal versuchen herauszufinden, wer das so geregelt hat.
Erstellt am 29.01.2007 um 19:23 Uhr von wölfchen
Hallo ThomasD,
es gibt eine Entscheidung vom LAG Düsseldorf zu dieser Thematik. darin wird ausgeführt, dass der Abbau von Überstunden während der Erkrankung rechtens ist, wenn er VOR der Erkrankung geplant war. Nicht zulässig ist es, wenn der längere Ausfall des AN bekannt ist und erst dann der Überstundenabbau geplant wird. Fayence hat mir damals den Hinweis gegeben und mit dem Urteil sehr bei der Argumentation geholfen.
Es handelt sich um das Urteil 16(18) Sa 167/06 , also ein recht aktuelles. Leider habe ich mir die Internetadresse dazu nicht aufgehoben, habe es mir nur als PDF- Datei runtergeladen. Bei Bedarf würde ich es Dir aber zuschicken, wenn Du mir Deine E- Mail- Adresse mitteilst.
Erstellt am 30.01.2007 um 07:21 Uhr von ThomasD
Hallo Wölfchen,
erst einmal danke für Deine Antwort auf meine Frage.
Gerne nehme ich Dein Angebot an. Meine Email lautet:Thomas.Duerr@Palux.de
Erstellt am 30.01.2007 um 07:24 Uhr von ThomasD
Hallo zusammen,
vielen Dank an alle für Eure zahlreichen Antworten auf meine Frage.
Erstellt am 30.01.2007 um 07:29 Uhr von Tamirasun
Hatte so ein ähnliches Problem, lies hierzu mal § 17 Abs 5 BAT.
Dort wird geschrieben, dass ein kranker Mitarbeiter nicht benachteiligt werden darf.
Hierbei handelt es sich auch um den Abbau oder Aufbau von Überstunden.
Die egal wie sie entstanden sind meiner Meinung nach, auf diese Art und Weise dann nicht einfach abgebaut werden dürfen.
Es stimmt schon, dass die Stunden laut normalem Dienstplan gezählt werden, es darf aber wie gesagt kein Nachteil oder gewollter Überstundenabbau über die Krankzeit statt finden.
LG
Erstellt am 30.01.2007 um 10:36 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ach, so findest Du Urteile...
Erstellt am 30.01.2007 um 10:45 Uhr von Kölner
Erstellt am 30.01.2007 um 12:31 Uhr von wölfchen
@ Ramses II,
tut mir leid, aber ich kann auf dem Computer nicht allzuviel, hatte auch schon Urteile von LAG gesucht, nie gefunden und nur den Hinweis auf eine Seite bekommen, wo man für teures Geld Abonnent sein muss, deshalb ist mir die Lust am Suchen oft vergangen. Oft ist es mir einfach auch zu zeitaufwändig. Aber trotzdem danke für den Hinweis! Außerdem macht sich Alzheimer schon langsam bemerkbar - immerhin leide ich schon an der Alzheimer- Bulimie (ich esse reichlich und vergesse dann das Erbrechen), also bin ich entschuldigt?
Erstellt am 30.01.2007 um 12:36 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 30.01.2007 um 17:03 Uhr von w-j-l
"Wie ich Urteile finde kann hier niemand beurteilen."
Stimmt Ramses II. Durch Richterschelte bist Du hier noch nicht aufgefallen.
@wölfchen
es gibt auch CD-Sammlungen mit veröffentlichten Entscheidungen. Aber die kosten halt auch das Geld Deines Arbeitgebers.
Erstellt am 30.01.2007 um 17:16 Uhr von w-j-l
Hab ich das behauptet?
Ich bin mir damals nur so vorgekommen als ob ich solche betreiben würde, als ich mir erlaubte, Zweifel an einer BAG-Entscheidung zu äußern.
Erstellt am 01.02.2007 um 01:07 Uhr von w-j-l
Hab ich weder geschrieben noch gemeint. Das kannst nur Du rauslesen, soweit Du Teilsätze interpretierst.