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Zeitabzug - trotz Krankmeldung?

T
ThomasD
Feb 2019 bearbeitet

Hallöle zusammen, folgende Frage habe ich vor einigen Tagen bereits schon einmal gestellt, aber leider nicht die erhofften Antworten darauf erhalten. Die dieses Problem regelnden Paragraphen wären mir wichtig (sorry Barbara).

Eine Arbeiterin im öffentlichen Dienst mit Halbtagesvertrag wird regelmäßig in der Urlaubszeit zu Ganztagsarbeit eingeteilt. Die hierdurch erarbeiteten Überstunden sind abzufeiern, soweit sogut. Wird die Arbeiterin in der Zeit des Überstundenabfeierns krank, bekommt Sie für diese Zeit trotzdem die abzufeiernden Überstunden abgezogen, obwohl eine Krankmeldung des Arztes vorliegt. Die Argumentation hierzu ist "Das ist halt bei uns so geregelt". Ist dies zulässig???

19.758017

Community-Antworten (17)

L
lolus

29.01.2007 um 08:57 Uhr

Krank wird berechnet wie Dienstplanmäßig gearbeitet. Verbesserung durch BV "Arbeitszeitkonto" möglich.

Gruß Axel

A
Angi1

29.01.2007 um 09:20 Uhr

Hallo ThomasD,

siehe dazu § 3 des EntgeltfortzahlungsG.

MfG Angi1

B
Barbara

29.01.2007 um 09:25 Uhr

Hallo Thomas,

es gibt dazu keine "Paragraphen". Diese Probleme werden nur in den TV geregelt es gibt kein Gesetz. Also entweder habt ihr das in einer BV geregelt oder gibt es im TV eine Regelung, oder man guckt wie die Arbeitsgerichte in ähnlichen Sachen gesprochen haben.

Das BAG sagt eindeutig : Krank während des "Abbummelns"- die Überstunden werden nicht mehr nachgewährt.

A
anker53

29.01.2007 um 09:37 Uhr

Hallo Thomas, siehe TVÖD §10 gesammt und Abs. 4 im Besonderen

K
Kölner

29.01.2007 um 09:51 Uhr

@all Ich fand lolus Hinweis zum Dienstplan und Arbeitszeitkonto schon recht gut...

M
mille

29.01.2007 um 16:33 Uhr

Hallo ThomasD,

in der Rechtsprechung ist es umsritten, ob der AG vom AN Über-u. Mehrarbeitsstunden verlangen kann. Zum Teil wird angenommen, dass dieses Recht abbedungen ist. Quelle: Arbeitsrecht von A-Z(Beck- Rechtsberater im dtv).

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es im öffentlichen Dienst auch ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit gibt. Dann solltet ihr mal versuchen herauszufinden, wer das so geregelt hat.

W
wölfchen

29.01.2007 um 20:23 Uhr

Hallo ThomasD, es gibt eine Entscheidung vom LAG Düsseldorf zu dieser Thematik. darin wird ausgeführt, dass der Abbau von Überstunden während der Erkrankung rechtens ist, wenn er VOR der Erkrankung geplant war. Nicht zulässig ist es, wenn der längere Ausfall des AN bekannt ist und erst dann der Überstundenabbau geplant wird. Fayence hat mir damals den Hinweis gegeben und mit dem Urteil sehr bei der Argumentation geholfen. Es handelt sich um das Urteil 16(18) Sa 167/06 , also ein recht aktuelles. Leider habe ich mir die Internetadresse dazu nicht aufgehoben, habe es mir nur als PDF- Datei runtergeladen. Bei Bedarf würde ich es Dir aber zuschicken, wenn Du mir Deine E- Mail- Adresse mitteilst.

T
ThomasD

30.01.2007 um 08:21 Uhr

Hallo Wölfchen,

erst einmal danke für Deine Antwort auf meine Frage. Gerne nehme ich Dein Angebot an. Meine Email lautet:Thomas.Duerr@Palux.de

T
ThomasD

30.01.2007 um 08:24 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank an alle für Eure zahlreichen Antworten auf meine Frage.

T
Tamirasun

30.01.2007 um 08:29 Uhr

Hatte so ein ähnliches Problem, lies hierzu mal § 17 Abs 5 BAT. Dort wird geschrieben, dass ein kranker Mitarbeiter nicht benachteiligt werden darf.

Hierbei handelt es sich auch um den Abbau oder Aufbau von Überstunden.

Die egal wie sie entstanden sind meiner Meinung nach, auf diese Art und Weise dann nicht einfach abgebaut werden dürfen. Es stimmt schon, dass die Stunden laut normalem Dienstplan gezählt werden, es darf aber wie gesagt kein Nachteil oder gewollter Überstundenabbau über die Krankzeit statt finden.

LG

K
Kölner

30.01.2007 um 11:36 Uhr

@Ramses II Ach, so findest Du Urteile...

K
Kölner

30.01.2007 um 11:45 Uhr

@Ramses II Stimmt... :o)

W
wölfchen

30.01.2007 um 13:31 Uhr

@ Ramses II, tut mir leid, aber ich kann auf dem Computer nicht allzuviel, hatte auch schon Urteile von LAG gesucht, nie gefunden und nur den Hinweis auf eine Seite bekommen, wo man für teures Geld Abonnent sein muss, deshalb ist mir die Lust am Suchen oft vergangen. Oft ist es mir einfach auch zu zeitaufwändig. Aber trotzdem danke für den Hinweis! Außerdem macht sich Alzheimer schon langsam bemerkbar - immerhin leide ich schon an der Alzheimer- Bulimie (ich esse reichlich und vergesse dann das Erbrechen), also bin ich entschuldigt?

M
Mona-Lisa

30.01.2007 um 13:36 Uhr

@wölfchen, "lol!!!!"

W
w-j-l

30.01.2007 um 18:03 Uhr

"Wie ich Urteile finde kann hier niemand beurteilen."

Stimmt Ramses II. Durch Richterschelte bist Du hier noch nicht aufgefallen.

@wölfchen es gibt auch CD-Sammlungen mit veröffentlichten Entscheidungen. Aber die kosten halt auch das Geld Deines Arbeitgebers.

W
w-j-l

30.01.2007 um 18:16 Uhr

Hab ich das behauptet?

Ich bin mir damals nur so vorgekommen als ob ich solche betreiben würde, als ich mir erlaubte, Zweifel an einer BAG-Entscheidung zu äußern.

W
w-j-l

01.02.2007 um 02:07 Uhr

Hab ich weder geschrieben noch gemeint. Das kannst nur Du rauslesen, soweit Du Teilsätze interpretierst.

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