Guten Morgen,

unser 1. Ausbildungsjahr (duaele Ausbildung) hat an zwei Tagen in der Woche Berufsschule. Am Montag sind es 9 Stunden (x 45 Minuten) und am Mittwoch sind es 7 Stunden. Bisher wurden beide Tage als ganzer Tag, also 7 Stunden 48 Minuten (39 Stunden / Woche), den Azubis auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Seit letztem Jahr hat sich die Vorgehensweise eingeschlichen, dass wenn die letzten Stunden ausfallen, und die Azubis heimgehen dürfen, der Personalabteilung bescheid sagen müssen und einen halben Zeitabzug bekommen.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Montag Unterricht von 8 Uhr bis 12:45 Uhr, Nachmittag fällt aus. Die Personalabteilung bekommt um 13 Uhr die Mitteilung über den Ausfall. Die Azubis bekommen einen Zeitabzug von 13 - 15:45 geteilt durch 2 also 1 Stunde und 22 Minuten.


Seit Neuestem wird der Montag als ganzer Arbeitstag angerechnet und der Mittwoch nur teilweise. Der Arbeitgeber rechnet von 8 - 14:15 Uhr die Arbeitszeit abzüglich einer halben Stunde Pause an. Daher bekommen die Azubis jeden Mittwoch einen Zeitabzug von 2 Stunden auf ihrem Stundenkonto.

Sind diese beiden Vorgehensweisen rechtswirksam? (Zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterscheidet der Arbeitgeber bei dieser Vorgehensweise nicht)

Vielen Dank für die Bemühungen!