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Freistellung der Azubis für Berufsschultage

J
JakobF
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

unser 1. Ausbildungsjahr (duaele Ausbildung) hat an zwei Tagen in der Woche Berufsschule. Am Montag sind es 9 Stunden (x 45 Minuten) und am Mittwoch sind es 7 Stunden. Bisher wurden beide Tage als ganzer Tag, also 7 Stunden 48 Minuten (39 Stunden / Woche), den Azubis auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Seit letztem Jahr hat sich die Vorgehensweise eingeschlichen, dass wenn die letzten Stunden ausfallen, und die Azubis heimgehen dürfen, der Personalabteilung bescheid sagen müssen und einen halben Zeitabzug bekommen. Beispiel zur Verdeutlichung: Montag Unterricht von 8 Uhr bis 12:45 Uhr, Nachmittag fällt aus. Die Personalabteilung bekommt um 13 Uhr die Mitteilung über den Ausfall. Die Azubis bekommen einen Zeitabzug von 13 - 15:45 geteilt durch 2 also 1 Stunde und 22 Minuten.

Seit Neuestem wird der Montag als ganzer Arbeitstag angerechnet und der Mittwoch nur teilweise. Der Arbeitgeber rechnet von 8 - 14:15 Uhr die Arbeitszeit abzüglich einer halben Stunde Pause an. Daher bekommen die Azubis jeden Mittwoch einen Zeitabzug von 2 Stunden auf ihrem Stundenkonto.

Sind diese beiden Vorgehensweisen rechtswirksam? (Zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterscheidet der Arbeitgeber bei dieser Vorgehensweise nicht)

Vielen Dank für die Bemühungen!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.01.2013 um 12:00 Uhr

Vom Grundsatz her ist es schon richtig, dass der Azubi nicht automatisch einen Tag frei hat, wenn die Berufsschule nur einen halben Tag dauert. Der Azubi müsste dann eigentlich im Betrieb erscheinen.

Allerdings kann aus meiner Sicht der AG nicht einfach so agieren. Er hätte auf jedem Fall den BR (und damit auch die JAV wenn Ihr sie habt) beteiligen müsen. Auch gehört aus meiner Sicht zum lernen nicht nur das reine am Schultisch hocken...

Die Betriebsparteien haben also Gesprächsbedarf.

N
Nordfriesin

25.01.2013 um 12:19 Uhr

Ich verweise mal auf den § 19 BBIG .Wenn die Azubis nach Hause geschickt werden, dann ist es ja nicht das Verschulden des Azubis, dass sie Stunden weniger arbeiten. Meines Wissens nach dürfen Azubis keine Minusstunden angerechnet bekommen. Ausserdem würde ja dann auch noch der Annahmeverzug durch den Arbeitgeber anwendbar sein § 615 BGB. Der Azubis WIRD ja nach Hause geschickt, der Arbeitgeber könnte die (Arbeits-) Leistung ja auch annehmen. Ich würde dies als bezahlte Freistellung werten.

L
Lexipedia

25.01.2013 um 12:42 Uhr

@ Nordfriesin

Leider ist es kein Annahmeverzug durch den AG!

Gironimo's Aussage teile ich auch.

B
blackjack

25.01.2013 um 12:53 Uhr

JakobF , für Jugendliche schau mal § 9 Abs 2 JArbSchG. Ansonsten könnte auch im TV eine Regelung bestehen.

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