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Überstundenauszahlung - AG möchte Überstunden auszahlen

L
leberwurst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche mal wieder Hilfe und bedanke mich im voraus!!! Wir werden in naher Zukunft eine Betriebsvereinbarung zur Eindämmung der Überstunden abschließen. Der Arbeitgeber möchte die bis dahin bestehenden Überstunden der Arbeitnehmer (die Zeitkonten werden nach Auszahlung auf Null gesetzt) zu dem festgelegten Satz von Euro 10,23 brutto (ein Witz, wurde über Jahrzehnte nie angepaßt) auszahlen, welches wir aber nicht einsehen. Diese Überstunden sind zum größten Teil nur durch Personalmangel in unserer Firma entstanden! Wie kann man sich mit dem Arbeitgeber einig werden, daß der Arbeitnehmer wenigstens einen kleinen Obolus für die geleisteten Überstunden erhält? Hat jemand eine Idee? Grüße von leberwurst

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Community-Antworten (1)

K
K.Etzer

26.01.2007 um 12:25 Uhr

Zur Höhe der Überstundenvergütung werdet ihr wohl keine Regelung in der BV wirksam vereinbaren können. Das ergibt sich aus der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, der es Arbeitgeber und BR verbietet, Sachverhalte zu regeln, die "üblicherweise" durch Tarifvertrag geregelt werden. Das gilt sogar in Betrieben, in denen ein Tarifvertrag keine Anwendung findet, denn es ist den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vorbehalten, materielle Arbeitsbedingungen zu regeln. Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn ein Tarifvertrag gilt, der den Betriebsparteien mittel einer ausdrücklichen Öffnungsklausel abweichende Regelungen erlaubt.

Wie ist das bei euch? Gilt ein Tarifvertrag?

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