Erstellt am 26.01.2007 um 13:29 Uhr von betriebsratten
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690
sowie
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html
Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Busfahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Kommt also auf den Einzelfall an....