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Überstunden - ja odr nein?

M
manu
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin unserer Firma soll geschult werden. Ihre täglich Arbeitszeit beträgt 7 Stunden. Wird die längere Anfahrtszeit zum Seminarort als Überstunden abgerechnet? manu

4.18001

Community-Antworten (1)

B
betriebsratten

26.01.2007 um 14:29 Uhr

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690

sowie http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html

Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Busfahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

Kommt also auf den Einzelfall an....

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