Rüstzeit - rechtens oder nicht?
Hallöchen,
wir haben hier eine Zeiterfassung mittels Stechuhr. Die GL zieht uns seit firmengedenken 6 Minuten Rüstzeit (3 morgens und 3 abends) ab. Jetzt habe ich überlegt, dass es 2 Mitarbeiterinnen in unserer Zentrale gibt, die morgens und abends alle Stockwerke auf- bzw. abschließen, Kopierer ausschalten usw. D.h. sie arbeiten vom Schreibtisch bis zur Ausgangstür und bekommen dennoch 6 Minuten täglich abgezogen. Liege ich falsch, wenn ich denke, dass in diesem Fall keine Rüstzeit abgezogen werden darf?
Frohes Schaffen
Wonne
Community-Antworten (8)
25.01.2007 um 16:24 Uhr
wonne,
wer keine Probleme hat, kann sich welche machen! Die Zeit, die diese beiden Kolleginnen mit dem "Kontrollgang" verbringen, stempeln sie doch auch später aus. Und ihren Mantel werden sie doch auch ausziehen wollen...
25.01.2007 um 16:39 Uhr
@fayence,
danke für deine netten Worte. Du scheinst die Problematik nicht zu verstehen. ALLE bekommen 6 Minuten abgezogen und ziehen Ihren Mantel an. Sie arbeiten aber, nach abschalten des PC nichts mehr.Die betreffenden jedoch, arbeiten bis zum Ausgang und werden behandelt als würden sie genauso das Gebäude verlassen wie die "anderen" Mitarbeiter. Besser erklärt?
Gruß
Wonne
25.01.2007 um 16:47 Uhr
wonne,
nö, nicht besser erklärt! Aber ich kann jetzt besser mutmassen! :-)
Das Problem ist also nicht die abgezogene Rüstzeit, sondern dass den Kolleginnen aus Deiner Sicht dieser "Kontrollgang" nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, korrekt? Wo befindet sich denn die Stechuhr, am Ausgang=Eingang?
26.01.2007 um 08:49 Uhr
fayence,
moin erstmal. Jetzt hatte ich mich aber wirklich angestrengt. Liegt´s an mir?:-)) Also weiter - die Stechuhr ist am Aus- bzw. Eingang. Die Arbeit der beiden Damen endet erst am Ausgang. Trotzdem werden sie abgerechnet wie alle anderen. Das kann doch nicht korrekt sein. Übrigens suche ich nicht nach Problemen - ich habe sie schon.
Gruß Wonne
26.01.2007 um 14:44 Uhr
Ramses II,
also da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! Bin ich denn soo blöd? Bitte nicht beantworten!!
Ich habe keine Ahnung ob Rüstzeit generell erlaubt ist, jedenfalls gibt es sie hier. Noch 1mal: Gibt es deiner Meinung nach einen Unterschied zwischen jemandem der auf einem Weg arbeitet und einem der nix auf dem Weg tut? Zeit- und bezahlungsmäßig werden beide gleich behandelt. Jeder bekommt die 6 Minuten am Tag für´s Nixtun abgezogen. Die "Guten" jedoch, tun niemals nix, während die "Anderen" wirklich nix tun! Das war jetzt die letzte Erklärung die mir einfällt.
Verzweifelter Gruß von
Wonne
26.01.2007 um 15:41 Uhr
wonne,
nicht verrückt werden! :-))
Kollegin Schulze stempelt um 8.00 Uhr ein, die Arbeitszeit zählt ab sofort, weil sie ja überall das Licht anknipsen muss und sich der erste Lichtschalter direkt an der Stempeluhr befindet. Um 17.00 Uhr stempelt sie aus, nachdem sie überall das Licht ausgeknipst hat. Es werden aber 6 Minuten ihrer Arbeitszeit nicht vergütet, weil eine Rüstzeit in Abzug gebracht wird, die für sie nicht zutrifft.
Habe ich Dein Problem jetzt richtig verstanden? Und dann denk die Konsequenz daraus einmal weiter. Wurde eine solch pauschale Rüstzeit von jeweils 3 Minuten angesetzt, kann diese doch nur einen Wert darstellen, der von allen KollegInnen durchschnittlich "verbraucht" wird. Und in dieser Suppe rühr einmal rum! Dann hast Du nicht nur das "Problem" mit diesen beiden Kolleginnen, sondern mit allen.
29.01.2007 um 14:40 Uhr
Die Kolleginnen könnten ja auch stempeln und dann erst einmal drei Minuten warten bevor diese den Lichtschalter betätigen. Und beim Nachhausegehen wird erst das Licht ausgeschaltet und drei Minuten später gestempelt. Perfektes Timing
31.01.2007 um 17:15 Uhr
Ich wollte ja eigentlich nix mehr dazu sagen..... ich schaff´s aber leider nicht.Die Mädels können sich doch nicht wie zwei Doofe vor die Stechuhr stellen, bloss weil die GL so dermaßen stur ist und (wie einige andere) die Thematik nicht versteht! Zu meiner Beruhigung, verstehen die Kollegen die Situation besser. Viellecht kann man das eben nur vor Ort beurteilen.
Trotzdem danke;-)
Gruß
Wonne
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