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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rüstzeit gegen Urlaub getauscht

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michalski0709
Mai 2018 bearbeitet

Moin, habe mal ne Frage, kann der GBR die Rüstzeit in Urlaub mit einer BV umwandeln ohne die Mitarbeiter die Wahl zu lassen. Und was ist wenn einige Mitarbeiter durch die neue Regelung eher schlechter gestellt sind?? Danke

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

03.05.2018 um 23:50 Uhr

??????????

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michalski0709

04.05.2018 um 00:18 Uhr

Wir hatten eine Rückzeit von 5 min die wir bezahlt bekommen haben. Laut Arbeitszeitgesetz gehören Arbeitsvorbereitende Maßnahmen zur Arbeitszeit und müssen daher bezahlt werden. Nun hat der GBR durch ne BV unsere Rüstzeit weggenommen und jeden dafür 2 Tage Urlaub gegeben. Wenn man aber die Gutgeschriebe Rüstzeit auf das Jahr hoch rechnet machen manche mit den Urlaub miese, also werden schlechter gestellt. Kann uns den etwas, was gesetzlich geregelt ist so einfach weg nehmen??

P
Pjöööng

04.05.2018 um 01:15 Uhr

Unglaublich wie ein bisschen Mühe bei der Fragestellung die Verständlichkeit der Frage erhöhen kann.

Rüstzeit ist zwar Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, aber das Arbeitszeitgesetz ist für die Entlohnung nicht maßgeblich. Gilt bei Euch denn ein Tarifvertrag?

K
krambambuli

04.05.2018 um 09:48 Uhr

Ich würde mal den (eigentlich unzuständigen) GBR und den örtlichen BR fragen, warum sie so etwas vereinbart haben. Dürfen kann der BR schon - er ist ja bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.

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Pjöööng

04.05.2018 um 12:27 Uhr

Zitat (Krambambuli): "Dürfen kann der BR schon - er ist ja bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung."

Verteilung der Arbeitszeit? Ich kann nicht erkennen dass sich hier an der Arbeitszeit irgendetwas ändert.

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