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Verfall von Überstunden - rechtlich zulässig?

A
annerl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Bin noch ganz neu im BR und hab da mal ne Frage: Bei uns gibt es eine BV, die besagt, dass von Quartal zu Quartal nicht mehr als 10 Überstunden mitgenommen werden dürfen, darüberhinausgehende werden einfach gekappt. Soweit, so gut, aber was ist, wenn die Überstunden aufgrund fehlender Personalvertretungen nicht abgebaut werden konnten? Ist so eine Kappung dann zulässig? Hab scho a bissl recheriert, aber nichts eindeutiges gefunden. Wer kann mir weiterhelfen?

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

25.01.2007 um 14:59 Uhr

Gegenfrage: Wer hat diese BV so abgeschlossen ? Eine BV sollte den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Mehrarbeit wann ? wie viel ? bzw. Überstundenausgleich gehören auch geregelt. Wenn die BV rechtlich so vereinbart wurde ist sie gültig, jeder Mitarbeiter/in kann sich darauf einstellen, eine Kappung ab 10 Überstunden wäre dann zulässig. Soweit Arbzeitgesetz / Tarifvertrag beachtet wurden. Fehlendes Personal ist nicht Sache der Beschäftigten, soweit die arbeitsvertraglichen Pflichten eingehalten werden.

T
tramdriver

25.01.2007 um 15:18 Uhr

Meiner Meinung nach ist die Klausel in der BV nicht gültig. Nach kurzer Suche im Web habe ich diese Links hier ausgegraben: http://praxis-fortbildung.de/aktuelles/default.asp?IdAktuelles=209 http://www.bepefo.de/Grundsatzurteil%201.pdf

Da sollte sich noch viel mehr finden.

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