Kostenübernahme bei Anweisung einer ärztl. Untersuchung?
Hallo an alle, wir arbeiten in einer Betreuungseinrichtung für geistig behinderte Erwachsene. Eine Mitarbeiterin hatte Anfang Januar eine Salmonellenvergiftung, mittlerweile wieder gesund und arbeitet wieder. Auf höherer Ebene wird nun diskutiert, ob die Kollegen der erkrankten Mitarbeiterin sich nun untersuchen und prüfen lassen müssen. Eine Frage einer betroffenen Kollegin war, ob sie selbst für die Arztkosten etc. aufkommen und dies in ihrer Freizeit erledigen müssen, falls dies von "oben" so angewiesen wird. Ein privates Interesse der Kollegen untereinander an einer Gesundheitsprüfung besteht nicht, da ausgeschlossen werden kann, dass sie ebenfalls erkranken (dieser Virus bricht zwei Tage nach Ansteckung aus = falls eine Ansteckung stattgefunden hätte, wären sie schon längst krank).
Müssten sie die Kosten tatsächlich selbst tragen?
Community-Antworten (2)
25.01.2007 um 13:21 Uhr
25.01.2007 um 16:12 Uhr
Sunshine,
es ist völlig unerheblich, ob ein privates Interesse oder Desinteresse an einer "Gesundheitsprüfung" besteht oder nicht! Eine Salmonellen Infektion gehört zu den meldepflichtigen Krankheitserregern (IfSG), somit steht die Kollegin eh solange unter "Beobachtung", bis der Erreger nicht mehr nachgewiesen wird.
Wenn der AG eine ärztliche Bescheinigung haben möchte, dass keine Salmonellen mehr ausgeschieden werden, muss er die Kosten für dieses Attest tragen!
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