Hallo an alle,
benötige mal wieder hilfe!
Ein Mitarbeiter unseres Betriebes ist seit dem 01.09.2006 Krank und hat noch einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen.
Nur rief er mich an und fragte wie es sich mit seinem Urlaub verhält. Er wird voraussichtlich im Februar 07 seine Arbeit wieder aufnehmen können und würde dann seinen Urlaub aus 06 ersteinmal nehmen wollen. Dies ist aus meiner Sicht wohl auch möglich, wenn das Unternehmen Ihm den Urlaub nicht aus betrieblichen Gründen versagt. Somit würde der Urlaub aus m.S. nicht zum 31.3.07 verfallen.
Eine weitere Frage war, was mit dem Urlaub passiert wenn er nicht im Februar wieder seine Tätigkeit aufnehmen kann und seine AU über den März 07 hinaus geht. Verfällt dann sein Urlaub aus 06 nach dem 31.03.07 oder nicht ??? und wo finde ich hierzu etwas um dem Kollegen nicht etwas falsches zu erzählen.

Gruss und Danke an alle

Baehr 6