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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verfällt der alte Uralub - bei AU über 31.3. hinaus?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, benötige mal wieder hilfe! Ein Mitarbeiter unseres Betriebes ist seit dem 01.09.2006 Krank und hat noch einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Nur rief er mich an und fragte wie es sich mit seinem Urlaub verhält. Er wird voraussichtlich im Februar 07 seine Arbeit wieder aufnehmen können und würde dann seinen Urlaub aus 06 ersteinmal nehmen wollen. Dies ist aus meiner Sicht wohl auch möglich, wenn das Unternehmen Ihm den Urlaub nicht aus betrieblichen Gründen versagt. Somit würde der Urlaub aus m.S. nicht zum 31.3.07 verfallen. Eine weitere Frage war, was mit dem Urlaub passiert wenn er nicht im Februar wieder seine Tätigkeit aufnehmen kann und seine AU über den März 07 hinaus geht. Verfällt dann sein Urlaub aus 06 nach dem 31.03.07 oder nicht ??? und wo finde ich hierzu etwas um dem Kollegen nicht etwas falsches zu erzählen.

Gruss und Danke an alle

Baehr 6

4.47405

Community-Antworten (5)

A
Angi1

25.01.2007 um 10:30 Uhr

Hallo Baehr6,

siehe dazu § 7 Abs. 3 BUrlG

MfG Angi1

P
packer

25.01.2007 um 11:13 Uhr

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:19 Uhr

"hier lesen sich arbeitgeber schlau" hast du schon mal überlegt lieber Packer ob du nicht mal wieder zur Schule gehts ? Und Schnapp dir den Waschbären gleich mit , dann könnt ihr auf dem Pausenhoff weiter mit euern Kinderspielzeug rum machen oder besser ihr Baut euch eine BV auf dem Trsor vom Schwarzenpeter

B
Baehr6

01.02.2007 um 09:20 Uhr

Hallo von Schwester,s

habe selten einen so unqualifizierten Beitrag gelesen und stelle mir die Frage, ob Du den Sinn und Zweck eines Forums verstanden hast.

Gruss

Baehr6

P
packer

08.02.2007 um 13:29 Uhr

das is doch die sabrina s. die muss doch zicken... das is nun mal so in der harten rap-scene...

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