Hallo zusammen,
eine Arbeiterin im öffentlichen Dienst mit Halbtagesvertrag wird regelmäßig in der Urlaubszeit zu Ganztagsarbeit eingeteilt. Die hierdurch erarbeiteten Überstunden sind abzufeiern, soweit sogut. Wir die Arbeiterin in der Zeit des Überstundenabfeierns krank, bekommt Sie für diese Zeit trotzdem die abzufeiernden Überstunden abgezogen, obwohl eine Krankmeldung des Arztes vorliegt. Die Argumentation hierzu ist "Das ist halt bei uns so geregelt" Ist dies zulässig? Durch welche Paragraphen geregelt?