Info - ausserhalb einer Betriebsversammlung
Hallo Leute,
nach einem Betriebsübergang vor fast einem Jahr möchte er ArbG nun bei den Angestellten Änderungsverträge vorlegen die das Gehalt und den Urlaub senken und die Wochenarbeit um 2 Std. erhöhen. Wir als BR sind immer in Verbindung mit Verdi und schicken auch immer Infos welche Rechte die Kollegen haben.
Zusätzlich möchten wir nun für die betroffenen Arbeitnehmer eine Info abhalten - keine Betriebsversammlung, weil an dieser Info wirklich nur die betroffenen (keine Leiharb oder zugewiesenen Beamten) teilnehmen sollen. Betriebsversammlung findet getrennt statt. Wir möchten dies so tun, weil in der ArbG in der nächsten Zeit jendem Arbeitnehmer zum "Einzelgespräch" laden möchte um Überzeugungsarbeit zu leisten wie dringend nötig es ist auf 30 % Lohn Urlaub zu verzichten und Mehrarbeit für weniger Geld zu leisten.
Diese geplante- nennen wir Sie mal "Mini Betriebsversammlung" war mit der Standortleitung abgesprochen und die Einladungen schon raus -Kollegen sind also sccchon informiert. Nun kommt die Leitung aus der Zentrale und sagt "Ne" - Welche Möglichkeiten haben wir ?
HeikoLee
Community-Antworten (2)
22.01.2009 um 09:26 Uhr
Zwei Möglichkeiten:
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Die Versammlung als Teilversammlung im Sinne von §42 BetrVG deklarieren. An sich hat der AG dann keine Chance die abzulehenen. Er könnte sich höchstens auf den Wortlaut von §42 berufen, welcher Teilversammlungen auf eine "Eigenart des Betriebs" abstellt und behaupten, Euer Anliegen wäre entsprechend keine Begründung für eine Teilversammlung. Allerdings ist das an den Haaren herbeigezogen.
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Wenn nicht einzelne AN, dann eben alle, sprich Betriebsversammlung. In der Regel wird der AG dann freiwillig das kleinere Übel, sprich Teilversammlung akzeptieren.
22.01.2009 um 09:52 Uhr
wir machen in solchen Fällen eine sogenannte Betriebsratssprechstunde, an der die betroffenen teilnehmen. Diese beschließen wir in der BR-Sitzung
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