Folgende Problematik:
Ei Kollege erkrankte im Mai 2005 ohne seinen Jahresurlaub angetreten zu haben. Die Krankmeldung ging bis zum November 2006. Als Urlaubsanspruch erhält er nun für 2005 und 2006 5 Tage Urlaub. Meine Frage: Verfällt der Urlaub durch Krankheit? Hat der AG das Recht, den Urlaub für 2006 nur Anteilsmäßig für November und Dezember zu berechnen?
Viele Grüße
didius
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