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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

D
didius
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

Folgende Problematik: Ei Kollege erkrankte im Mai 2005 ohne seinen Jahresurlaub angetreten zu haben. Die Krankmeldung ging bis zum November 2006. Als Urlaubsanspruch erhält er nun für 2005 und 2006 5 Tage Urlaub. Meine Frage: Verfällt der Urlaub durch Krankheit? Hat der AG das Recht, den Urlaub für 2006 nur Anteilsmäßig für November und Dezember zu berechnen?

Viele Grüße didius

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Community-Antworten (2)

W
Werner

23.01.2007 um 13:50 Uhr

Hallo didius, nein der AG hat Unrecht durch Krankheit verfällt kein Urlaub. aber der Urlaub verfällt am 31.03. des Folgejahres. Also muß der Kollege den Jahresurlaub aus 2006 schnellstens beantragen und nehmen. Der aus 2005 ist weg, es sei den ein TV oder eine BV oder eine betriebliche Übung würden angewand werden.

A
Angi1

23.01.2007 um 13:51 Uhr

Hallo Didius,

der Urlaub für 2005 ist verfallen. Der Urlaub von 2006 besteht komplett und muß bis 31.3.2007 beantragt und genommen werden. Siehe dazu § 7 Abs. 3 BUrlG.

MfG Angi1

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