Bestandteil zum Arbeitsvertrag - Leistungsvergütung auch bei Versetzung?
Hallo
Ein Kollege hat ein Schreiben bekommen in dem er in der Filiale 1 einen Zuschlag für mehr verkaufte Aw´s bekommt, z.b. ab 6500Aw´s bekommt er 100 Euro für jede 500 Aw`s bekomt er nochmals 100 Euro.Nun ist der Kollege in die Filiale 2 versetzt worden gilt dieser Zusatz den er schriftlich hat nun auch für die Filiale 2 oder nur für die Filiale 1.
MFG
Community-Antworten (4)
23.01.2007 um 11:45 Uhr
@Hubert Was steht denn über die Voraussetzungen bzgl. des Erhalts der Prämie in diesem Schreiben (Ort)?
23.01.2007 um 17:07 Uhr
Ich probiere gerade das Schreiben einzustellen ansonsten werde ich es abschreiben
23.01.2007 um 22:29 Uhr
Also Text lautet wie folgt:
von Geschäftsleitung im Hause
an Herrn X im Hause
Abteilung LKW Filiale1 Personelle Versetzung
1.) Die LKW Abteilung der Filiale1 wird zunächst mit Herrn X besetzt als Annehmer Zusätzlich biete ich Ihnen für eine erfolgreiche Tätigkeit,anhand der verkauften Aw`s eine Leistungsprämie in folgender Staffelung an.
ab 6500 Aw/Monat 100 Euro Prämie
und je 500 weitere, geleistete Aw/Monat 100 Euro Prämie
Dies ist der Inhalt des Schreibens auf den Herr X vom Mechaniker zum Annehmer gemacht wurde in der Filiale1. Nun ist Herr X seit einem Jahr in der Filiale 2 als Annehmer beschäftigt und fragte uns warum seine Prämie nicht mehr bezahlt wird,es sei doch nach seiner Meinung ein Bestandteil des Arbeitsvertrages und er wollte ja nun nicht in die Filiale 2, wir hatten in dieser Versetzung nicht zugestimmt.Der Arbeitgeber hat ein Zustimmungsersetzungs-Verfahren eingeleitet und gewonnen.Jetzt steht die frage im Raum hat er einen Anspruch auf diese Prämie oder ist diese Prämie nur für die Filiale 1 oder gilt diese auch für die Filiale 2.Bitte um Hilfe!!!!!!!!
MFG
25.01.2007 um 11:16 Uhr
Hallo Kölner kannst du was damit anfangen
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