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Lohn/Gehaltsliste Datenschutz BRV die Liste mit nach Hause genommen - darf er das?

A
ali1
Jan 2018 bearbeitet

hallo an alle, unser br hat beim arbeitgeber die lohn und gehaltslisten angefordert, und auch bekommen.in einer einer sitzung an der ich teilnehmen durfte weil der brv durch krankheit verhindert war.wurde diese liste gesucht. es stellte sich heraus,das der brv die liste mit nachhause genommen hatte.

meine frage, darf er das?

                  gruss:ali1
4.986010

Community-Antworten (10)

B
Bergmann

22.01.2007 um 22:28 Uhr

@ ali1 ,

die Listen sind nur für den BRV bestimmt-denn nur er hat Einsichtsrecht !!

Ob er sie in seinen Spind einschließt oder Zuhause im Tresor-egal , hauptsache unter Verschluss !!

F
Fayence

22.01.2007 um 22:39 Uhr

"die Listen sind nur für den BRV bestimmt-denn nur er hat Einsichtsrecht !!"

Bergmann,

ist das eine allgemeinverbindliche Aussage? Falls ja, ziehe ich Dir von Deinem Punktekonto 99 Punkte ab. :-)

B
Bergmann

22.01.2007 um 22:49 Uhr

@ Fayence ,

Doppelt oder Nichts ??

in kleineren BRs (ohne BA) steht das Recht auf Einsichtnahme in der Tat nicht dem gesamten Gremium zu, wohl aber dem BRV! Siehe Kommentierung. Antwort 1 Erstellt am 19.01.2007 - 20:52 Uhr von Fayence 49233

W
wanst37

22.01.2007 um 23:19 Uhr

@Bergmann

Komisch. Bei unserer letzten Schulung zum Thema ERA wurden wir ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, uns die Lohnlisten anzusehen. Nicht der BRV, sondern der ERA-Beauftragte. Naja, die können sich ja auch irren.

F
Fayence

22.01.2007 um 23:19 Uhr

Bergmann,

na ja! Ich kann der Fragestellung von ali1 nicht entnehmen, dass es sich um einen kleineren BR handelt! :-))

B
Bergmann

22.01.2007 um 23:35 Uhr

Fayence ,

wieviel Punkte hast du noch zum vergeben ??

hallo folgender fall. die br vorsitzende tritt aus dem betriebsrat aus am nächsten tag wird eine br zusammenkunft gemacht. danach ist sie wieder br vorsitzende. der br besteht aus 5 mitgliedern ich wäre das erste ersatz mitglied und würde nachrücken. wie soll ich vorgehen um mein recht zu bekommen. da mir eigentlich bekannt war das ein rücktritt nicht mehr rückgängig zumachen ist.

danke im voraus Erstellt am 19.05.2006 - 14:41 Uhr von ali1 6382

T
Tequilla

22.01.2007 um 23:35 Uhr

@Fayence

..in dem Zusammenhang stellt sich die Frage: Was ist ein kleinerer BR, - gibt es da eine Marge?

F
Fayence

23.01.2007 um 00:00 Uhr

Bergmann,

dann habe ich Dich ja zumindest sinnvoll beschäftigt! Doppelte Punktzahl! :-)))

Tequilla,

die Grenze ist bei einem BR von bis zu 5 BRM ziehen! Erst bei mehr als 100 AN = mind. 7köpfiger BR dürfen Ausschüsse gebildet werden!

Siehe §80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen.

K
Kölner

23.01.2007 um 02:06 Uhr

@Fayence, Bergmann Also hätte ein BRV das Recht, Unterlagen zurückzuhalten...?

@ali1 Hey Hey...schon viel mehr erreicht, nicht wahr?

A
ali1

23.01.2007 um 06:37 Uhr

danke an alle

@kölner

es wird langsam.

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