Erstellt am 22.01.2007 um 21:28 Uhr von Bergmann
@ ali1 ,
die Listen sind nur für den BRV bestimmt-denn nur er hat Einsichtsrecht !!
Ob er sie in seinen Spind einschließt oder Zuhause im Tresor-egal , hauptsache unter Verschluss !!
Erstellt am 22.01.2007 um 21:39 Uhr von Fayence
"die Listen sind nur für den BRV bestimmt-denn nur er hat Einsichtsrecht !!"
Bergmann,
ist das eine allgemeinverbindliche Aussage? Falls ja, ziehe ich Dir von Deinem Punktekonto 99 Punkte ab. :-)
Erstellt am 22.01.2007 um 21:49 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
Doppelt oder Nichts ??
in kleineren BRs (ohne BA) steht das Recht auf Einsichtnahme in der Tat nicht dem gesamten Gremium zu, wohl aber dem BRV! Siehe Kommentierung.
Antwort 1 Erstellt am 19.01.2007 - 20:52 Uhr von Fayence 49233
Erstellt am 22.01.2007 um 22:19 Uhr von wanst37
@Bergmann
Komisch.
Bei unserer letzten Schulung zum Thema ERA wurden wir ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, uns die Lohnlisten anzusehen.
Nicht der BRV, sondern der ERA-Beauftragte.
Naja, die können sich ja auch irren.
Erstellt am 22.01.2007 um 22:19 Uhr von Fayence
Bergmann,
na ja! Ich kann der Fragestellung von ali1 nicht entnehmen, dass es sich um einen kleineren BR handelt! :-))
Erstellt am 22.01.2007 um 22:35 Uhr von Bergmann
Fayence ,
wieviel Punkte hast du noch zum vergeben ??
hallo
folgender fall.
die br vorsitzende tritt aus dem betriebsrat aus am nächsten tag wird eine br zusammenkunft gemacht.
danach ist sie wieder br vorsitzende.
der br besteht aus 5 mitgliedern
ich wäre das erste ersatz mitglied und würde nachrücken.
wie soll ich vorgehen um mein recht zu bekommen.
da mir eigentlich bekannt war das ein rücktritt nicht mehr rückgängig zumachen ist.
danke im voraus
Erstellt am 19.05.2006 - 14:41 Uhr von ali1 6382
Erstellt am 22.01.2007 um 22:35 Uhr von Tequilla
@Fayence
..in dem Zusammenhang stellt sich die Frage: Was ist ein kleinerer BR, - gibt es da eine Marge?
Erstellt am 22.01.2007 um 23:00 Uhr von Fayence
Bergmann,
dann habe ich Dich ja zumindest sinnvoll beschäftigt! Doppelte Punktzahl! :-)))
Tequilla,
die Grenze ist bei einem BR von bis zu 5 BRM ziehen! Erst bei mehr als 100 AN = mind. 7köpfiger BR dürfen Ausschüsse gebildet werden!
Siehe §80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG
Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen.
Erstellt am 23.01.2007 um 01:06 Uhr von Kölner
@Fayence, Bergmann
Also hätte ein BRV das Recht, Unterlagen zurückzuhalten...?
@ali1
Hey Hey...schon viel mehr erreicht, nicht wahr?
Erstellt am 23.01.2007 um 05:37 Uhr von ali1
danke an alle
@kölner
es wird langsam.