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Verpflichtende Schulung

R
Regina89
Nov 2018 bearbeitet

Guten Tag, eine Schulung dauert von 9 bis 16 Uhr. Abzüglich Mittagspause sind das 6,5 Stunden. Für eine Vollzeitkraft gilt der Tag doch mit 8 h als abgegolten, oder? Kann sich eine Teilzeitkraft auch 8 h abrechnen lassen? Oder liege ich schon bei der Vollzeitkraft falsch? Die Fahrzeit lasse ich hier außen vor.

45604

Community-Antworten (4)

P
Pickel

18.11.2018 um 11:35 Uhr

kommt drauf an

I
ickederdicke

19.11.2018 um 09:57 Uhr

B
basilica

19.11.2018 um 18:07 Uhr

Daß sich eine Vollzeitkraft 8 Stunden bezahlen lassen kann, obwohl sie nur 6,5 Stunden auf der Schulung war, wäre mir neu. Eher ist es andersherum: Der Ausgleichsanspruch beschränkt sich auf die "Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers" (BetrVG § 37 Abs 6). Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer am Freitag z.B. nur 6 Stunden arbeiten, die Schulung aber an diesem Tag 6,5 Stunden dauert, bekommt die teilnehmende Teilzeitkraft nur 6 Stunden abgegolten (Fitting § 37 Rn 193ff). Nach Rn 193c gilt ansonsten aber die Besonderheit, daß Pausen durchbezahlt werden. Zusätzliche Fahrzeit ist auch abzugelten.

B
basilica

19.11.2018 um 18:07 Uhr

Daß sich eine Vollzeitkraft 8 Stunden bezahlen lassen kann, obwohl sie nur 6,5 Stunden auf der Schulung war, wäre mir neu. Eher ist es andersherum: Der Ausgleichsanspruch beschränkt sich auf die "Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers" (BetrVG § 37 Abs 6). Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer am Freitag z.B. nur 6 Stunden arbeiten, die Schulung aber an diesem Tag 6,5 Stunden dauert, bekommt die teilnehmende Teilzeitkraft nur 6 Stunden abgegolten (Fitting § 37 Rn 193ff). Nach Rn 193c gilt ansonsten aber die Besonderheit, daß Pausen durchbezahlt werden. Zusätzliche Fahrzeit ist auch abzugelten.

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