Erstellt am 18.11.2018 um 10:35 Uhr von Pickel
Erstellt am 19.11.2018 um 08:57 Uhr von ickederdicke
Schau mal hier rein:
https://www.poko.de/blog/betriebsratsschulung-freizeitausgleich/
Erstellt am 19.11.2018 um 17:07 Uhr von basilica
Daß sich eine Vollzeitkraft 8 Stunden bezahlen lassen kann, obwohl sie nur 6,5 Stunden auf der Schulung war, wäre mir neu. Eher ist es andersherum: Der Ausgleichsanspruch beschränkt sich auf die "Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers" (BetrVG § 37 Abs 6). Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer am Freitag z.B. nur 6 Stunden arbeiten, die Schulung aber an diesem Tag 6,5 Stunden dauert, bekommt die teilnehmende Teilzeitkraft nur 6 Stunden abgegolten (Fitting § 37 Rn 193ff). Nach Rn 193c gilt ansonsten aber die Besonderheit, daß Pausen durchbezahlt werden. Zusätzliche Fahrzeit ist auch abzugelten.
Erstellt am 19.11.2018 um 17:07 Uhr von basilica
Daß sich eine Vollzeitkraft 8 Stunden bezahlen lassen kann, obwohl sie nur 6,5 Stunden auf der Schulung war, wäre mir neu. Eher ist es andersherum: Der Ausgleichsanspruch beschränkt sich auf die "Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers" (BetrVG § 37 Abs 6). Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer am Freitag z.B. nur 6 Stunden arbeiten, die Schulung aber an diesem Tag 6,5 Stunden dauert, bekommt die teilnehmende Teilzeitkraft nur 6 Stunden abgegolten (Fitting § 37 Rn 193ff). Nach Rn 193c gilt ansonsten aber die Besonderheit, daß Pausen durchbezahlt werden. Zusätzliche Fahrzeit ist auch abzugelten.