Verpflichtende Teilnahme an einem Meeting außerhalb der Arbeitszeit?
Hallo zusammen,
ich habe hier schon ein bisschen gelesen, wie es sich verhält wenn der AG z.B. einen Samstag zur Arbeitszeit erklärt, aber was ist, wenn der Betriebsrat das macht??? Wir sollen an einem Meeting teilnehmen, auf grund des Schichtbetriebs kommt nur der Samstag in Frage. Der Betriebsrat hat eine Einladung geschickt, mit dem Hinweis dass die Teilnahme verpflichtende ist und gegenüber einem Kollegen auch Konsequenzen angedroht bei Nichtteilnahme. Hat der Betriebsrat dafür irgendeine rechtliche Grundlage? Schließlich haben wir einen Betriebsrat gewählt, damit er unsere Interessen vertritt und nicht damit er sich als ArbeitGEBER-Vertreter darstellt und danach handelt!!!
Community-Antworten (5)
19.03.2007 um 14:06 Uhr
@Herbert Ein Meeting? Vom BR einberufen und als verpflichtend tituliert? Zwei Möglichkeiten: a) Der BR ist grössenwahnsinnig b) Der BR ist grössenwahnsinnig
19.03.2007 um 16:46 Uhr
Herbert, "...und gegenüber einem Kollegen auch Konsequenzen angedroht bei Nichtteilnahme"
Hat der AG dem BR das Recht zuerkannt, abzumahnen oder zu kündigen?
Nein, gesetzliche Grundlagen gibt es für dieses Verhalten nicht.
19.03.2007 um 17:35 Uhr
Vermutlich hat der AG den Betriebsrat sehr gut im Griff und wollte sich die Hände nicht selber schmutzig machen *lol
21.03.2007 um 10:33 Uhr
Hallo Herbert, für den BR-Spielraum gilt der Rahmen des BetrVG. Beispielswiese Versammlungen, an denen der Arbeitnehmer berechtigt ist teil zu nehmen, finden sich ab § 42 wieder. Arbeitsrechtliche Konsequenzen obligen ausschließlich der Arbeitgeberseite. Im § 77 letzter Satz im Absatz 2 steht ausdrücklich drin, dass der BR nicht durch einseitiges Handeln in die Leitung des Betriebes eingreifen darf. Bitte sucht das Gespräch mit dem BRV, um aufgekommene Missverständisse auszuräumen. Der "Bogen" wurde vom BR überspannt m.E., um die Kurve zu einander wieder zu bekommen, kann man nur ein sachliches Gespräch empfehlen. Ein BR kann die Wichtigkeit einer Versammlung verdeutlichen, vorab mit der Arbeitgeberseite die Teilnahme unter Lohnfortzahlung sichern und die Berechtigung der Teilnahme aller Arbeitnehmer als Leitfaden nutzen. Viel Erfolg
21.03.2007 um 10:53 Uhr
...vorab mit der Arbeitgeberseite die Teilnahme unter Lohnfortzahlung sichern
die lohnfortzahlung sichern? ist die gefährdet?
und die Berechtigung der Teilnahme aller Arbeitnehmer als Leitfaden nutzen.
was soll das denn für ein leitfaden sein? blanker unsinn.
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