Erstellt am 19.03.2007 um 13:06 Uhr von Kölner
@Herbert
Ein Meeting? Vom BR einberufen und als verpflichtend tituliert?
Zwei Möglichkeiten:
a) Der BR ist grössenwahnsinnig
b) Der BR ist grössenwahnsinnig
Erstellt am 19.03.2007 um 15:46 Uhr von Lotte
Herbert,
"...und gegenüber einem Kollegen auch Konsequenzen angedroht bei Nichtteilnahme"
Hat der AG dem BR das Recht zuerkannt, abzumahnen oder zu kündigen?
Nein, gesetzliche Grundlagen gibt es für dieses Verhalten nicht.
Erstellt am 19.03.2007 um 16:35 Uhr von Rollie
Vermutlich hat der AG den Betriebsrat sehr gut im Griff und wollte sich die Hände nicht selber schmutzig machen *lol
Erstellt am 21.03.2007 um 09:33 Uhr von eta
Hallo Herbert, für den BR-Spielraum gilt der Rahmen des BetrVG. Beispielswiese Versammlungen, an denen der Arbeitnehmer berechtigt ist teil zu nehmen, finden sich ab § 42 wieder.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen obligen ausschließlich der Arbeitgeberseite.
Im § 77 letzter Satz im Absatz 2 steht ausdrücklich drin, dass der BR nicht durch einseitiges Handeln in die Leitung des Betriebes eingreifen darf.
Bitte sucht das Gespräch mit dem BRV, um aufgekommene Missverständisse auszuräumen. Der "Bogen" wurde vom BR überspannt m.E., um die Kurve zu einander wieder zu bekommen, kann man nur ein sachliches Gespräch empfehlen. Ein BR kann die Wichtigkeit einer Versammlung verdeutlichen, vorab mit der Arbeitgeberseite die Teilnahme unter Lohnfortzahlung sichern und die Berechtigung der Teilnahme aller Arbeitnehmer als Leitfaden nutzen.
Viel Erfolg
Erstellt am 21.03.2007 um 09:53 Uhr von pumpernickel
...vorab mit der Arbeitgeberseite die Teilnahme unter Lohnfortzahlung sichern
die lohnfortzahlung sichern? ist die gefährdet?
und die Berechtigung der Teilnahme aller Arbeitnehmer als Leitfaden nutzen.
was soll das denn für ein leitfaden sein? blanker unsinn.