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Mehrarbeit ohne Zustimmung

WC
Workers Council
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wir sind noch ein frisches Betriebsratsgremium und habe das so einige Probleme mit unserem AG.

Unser Aktuelles Problem dreht sich um Überstunden.

Also das ist bei uns bisher passiert.

In einigen bereichen werden bei uns Überstunden gemacht ohne unsere Zustimmung. Wir haben darufhin den AG angeschrieben und auch schon das Gespräch gesucht das wir dort ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG haben.

Der AG sagte uns das wir da kein Mitbestimmungsrecht hätten, da die MA arbeitsvertraglich dazu verpflichtet sind, desweiteren würden die Überstunden freiwillig abgeleisten und das wenn die Überstunden anfallen es ein Notfall ist da die Maschienen unbedingt ausgeliefert werden müssen, sonst würde er Strafe zahlen wenn sie nicht rechtzeitig geliefert werden.

Als weitere Argumente meinte unser AG das kein kollektiver Tatbestand vorliege da ja nur einige MA die Mehrarbeit machen und die Überstunden würden am Ende des Monats wieder abgefeiert werden wenn der Auftrag erledigt ist uns so würden ja eigentlich keine Überstunden vorhanden sein die bezahlt werden müssten.

Müssen nun zugeben sind da jetzt echt etwas überfordert, weil nun nicht wissen ob diese aufgeführten Begründungen des AG so richtig sind.

Habe hier auch im Forum geschaut ob es sowas schon mal gab, aber habe nichts gefunden richtiges gefunden.

Also kann mir jemand zu den o.g. Begründungen des AG schlagfertige Argumente liefern, so das er merkt wir sind nicht ganz so auf den Kopf gefallen.

Übrigens im Arbeitsvertrag steht.

Soweit aus betrieblichen Gründen notwendig, ist der Arbeitnehmer verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen Mehr-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit zu leisten.

5.96504

Community-Antworten (4)

T
torstenxxx

18.02.2009 um 08:50 Uhr

Ebenso einen guten Morgen, wie es richtig in euren Arbeitsverträgen steht ist der Miotarbeiter verpflichtet im Gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten. Zum gesetzlichen Rahmen gehört auch das BetrVG und danach seit ihr in der Mitbestimmung, auch wenn es freiwillig geschieht.fang einfach zu lesen im Fitting § 87 Abs 1.NR.3 RN 131 an zu lesen.

Laßt euch nicht unterkriegen, gerade am Anfang sollten sollten Konflikte nicht gescheut werden .

Grundlegend für "neue Gremien " sollte das Thema Bildung ganz oben stehen.

WC
Workers Council

18.02.2009 um 09:08 Uhr

Hallo Torsten,

habe mir den Fitting nun gelesen bzw. die RN 131 aber dort finde ich kein Argument, das besagt das damit die Arbeitsvertraglichen nicht gelten.

Auch die angegeben Gerichtsurteile kann ich über Goggle nicht finden.

Welche ausgabe des Fittings hast du. habe die 23. Auflage

Vielleicht stimmen die RN nicht mehr überein.

P
pirat

18.02.2009 um 09:19 Uhr

@WC, ergänzend zu @TorstenXXX, auch bei duldender Entgegennahme, ist der BR ordnungsgemäß zu beteiligen.... zu überlegen wären Notfälle und das *wie * der Vergütung können/müssen in einer BV geregelt werden.. zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben kann der BR einen RA beauftragen. Zieht das in Erwägung, fasst einen Beschluss, teilt es der GL mit, dann schaut mal was passiert.... hier nochwas zum nachelesen.. http://www.google.de/search?hl=de&q=Mehrarbeit+ohne+Zustimmung+des+betriebsrates&meta= http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung29408.html

Wie sieht es bei Euch mit GEWerkschaft aus?

WC
Workers Council

18.02.2009 um 09:30 Uhr

@all,

super....habt mir echt gut geholfen,

so das wir nun gute Argumente haben, werden sie dem AG morgen um die Ohren Hauen, nach dem ich meine Betriebsratskollegen informiert habe.

Bin gespannt wie er reagiert, vielleicht seht ihr mich dann morgen schon wieder.....smile

Danke.....

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