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Änderung der Vertäge - gesetzliche Zuschläge nicht mehr enthalten?

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PUNKER
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine frage wir haben änderungsverträge bekommen wo jetzt nicht mehr Nachtzuschlag ,feiertagszuschlagnicht mehr enthalten sind der Arbeitgeber hat gesagt das muss nicht drin stehen da es gesetzlich so ist das der arbeitgeber es zahlen muss stimmt das Arbeitgeber ist ein Privater träger bitte eins schnelle antwort

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Community-Antworten (3)

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packer

22.01.2007 um 13:23 Uhr

moinsen bunter,

habt ihr einen betriebsrat? unterliegt ihr irgendeinem tarif? welche gewerkschaft ist zuständig für euch? was ist das genau für ein laden? sind die neuen verträge schon unterschrieben?

merkst schon, hier fehlen einfach konkrete angaben....

gruß, packer

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Punker

23.01.2007 um 01:31 Uhr

seid heute haben wir einen Betribsrat dieser Betrieb zahlt nach keinem Tarif sondern frei keine gewerkschaft ist für uns bis jetzt verantwortlich dies ist ein Altersheim die verträge hätten bis heute Unterschrieben werden müssen haben wir aber nicht

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Bergmann

23.01.2007 um 07:57 Uhr

@ Punker ,

Gesetzlich geregelt ist -es soll ein Zuschlag gezahlt werden , es ist keine muß Regelung .Die meisten Häuser in privater Hand zahlen nichts !!Was ihr nicht schwarz auf weiß habt , hängt ab von der Laune euers Chefs !! :-(

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