wir haben eine rechnerisch 42 h Woche. Arbeiten aber eine 40 h Woche.Die restlichen 88 h(2 h pro Woche) sind laut BV freiwillig über das Jahr verteilt abzuleisten. Kann der AG diese Stunden trotzdem abverlangen wann er es für nötig hält? Oder kann es der AN selber entscheiden wann er diese Stunden abarbeitet?
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Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen