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Rufbereitschaft bei geschlossener Firma - Müste der Tag ohne Notdiensteinsatz nicht von der Firma bezahlt werden?

J
Jochen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin Betriebsrat in einem Servicebetrieb.Zwischen den Jahren hat unsere Firma geschlossen. Ein Monteur hat Rufbereitschaft und muss verfügbar sein. Der Monteur nimmt zwischen den Jahren keinen Urlaub sondern nimmt seine Überstunden. Das heißt, arbeitet er 5 Stunden muss er 3 Überstunden nehmen, dass er auf die 8 Stunden kommt.

Meine Frage: Ist es zulässig das der Monteur seine Überstunden dafür einsetzt um auf die 8 Stunden zu kommen. Müste der Tag ohne Notdiensteinsatz nicht von der Firma bezahlt werden.

Gruß Jochen

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Community-Antworten (15)

K
Kölner

21.01.2007 um 20:07 Uhr

@Jochen Warum denn nicht? Es wäre allerdings über eine Vergütung der RB nachzudenken...

J
Jochen

21.01.2007 um 20:26 Uhr

Natürlich bekommen wir für die RB eine Pauschale von 23€, aber es geht darum das der Monteur über seine Überstunden nicht bestimmen kann wie er will z.B. kann nicht in Urlaub fahren, oder einen Tagesausflug unternehmen. Ein Kaufmann der Überstunden abbaut steht im Normafall auch nicht zur Verfügung. Gruß Jochen

B
Bergmann

21.01.2007 um 20:28 Uhr

@ Jochen ,

hat den der Kaufmann RB ?

J
Jochen

21.01.2007 um 20:41 Uhr

natürlich nicht, nur die Monteure. Die Kauffleute können wenn die Firma geschlossen ist Urlaub oder Überstunden abbauen, und der Notdienstmonteur muss auch Überstunden nehmen kann sich aber nichts vornehmen. Die RB Pauschale wird auch beim normalen Notdienst, den wir das ganze Jahr über haben bezahlt.

Gruß Jochen

B
Bergmann

21.01.2007 um 20:48 Uhr

@ Jochen ,

wenn ich das jetzt falsch sehe , korrigier mich bitte !!

Der Monteur , der sowieso Rufbereitschaft hätte , nimmt seine Überstunden , somit ist er zuhause und bekommt seine RB-Pauschale von 23,-€ zusätzlich noch dazu !! Besser kann er´s doch kaum haben !!

J
Jochen

21.01.2007 um 20:56 Uhr

das sehe ich nicht so. Wenn ich meine Überstunden abbaue möchte ich meine Zeit zur freien verfügen haben , und nicht in Bereitschaft für die Firma stehen.

B
Bergmann

21.01.2007 um 21:08 Uhr

@ Jochen ,

was hätte er denn zwischen den Jahren machen sollen , Urlaub ? Er hat halt das Pech RB zu haben-und die 23 ,- € einstecken zu müssen !! ):-((

K
Kölner

21.01.2007 um 21:25 Uhr

@Jochen Mich dünkt, dass Du eine Benachteiligung siehst, wo keine ist. Mich dünkt auch, dass Du der Kollege bist (aber ich kann mich irren).

Aber wir können ja mal überlegen, welche Alternativen es hätte geben können: a) Er hätte Urlaub genommen b) Er hätte nur 5 Stunden gearbeitet und damit die erforderlichen Arbeitsstunden/Tag unterschritten. Folge: Negatives Arbeitszeitkonto c) Er hat schon Massen an Unterstunden, keinen Urlaub mehr und soll die RB trotzdem machen, weil ihm keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben sind. Jetzt könnte es spannend werden...

J
Jochen

21.01.2007 um 21:42 Uhr

Hallo ich war im dem Fall nicht der Kollege, aber mich kann es auch treffen. a) wenn die Firma geschlossen ist kann man Urlaub oder Überstunden nehmen. b) Notdienst geht bei uns immer 7 Tage und es gab einige Tage wo der Monteur nicht auf die 8 Stunden kam. c) wenn wir an solchen Tagen RB haben nimmt kein Monteur Urlaub, also wurden Überstunden abgebaut. Feste Arbeit bekommen wir an solchen Tagen nicht.

Was ist wenn wir an einem solchen Tag nur für 2 Stunden Arbeit haben, waren wir für 23€ am Tag Zuhause . Ist das OK?

B
Bergmann

21.01.2007 um 21:49 Uhr

@ Jochen ,

Rufbereitschaft und Notdienst sind 2 verschiedene paar Schuhe !!

J
Jochen

21.01.2007 um 21:54 Uhr

das wußte ich nicht, daß es da Unterschiede gibt. Bei uns heißt es Notdienst.

B
Bergmann

21.01.2007 um 22:06 Uhr

@ Jochen ,

 Die Rufbereitschaft ist freiwillig und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.  Der Notdienst umfasst alle unvorhersehbaren Gegebenheiten, die sofortige Hilfe nötig machen. Dabei ist Arbeitszeit gleich Einsatzzeit inklusive Fahrtzeit.  Auszubildende werden nicht zu Notdienst und Rufbereitschaft herangezogen.  Weitere Informationen gibt es bei der IG Metall.

K
Kölner

21.01.2007 um 22:09 Uhr

@Bergmann Wenn Du wüsstest wie "freiwillig" unsere RB ist...

@Jochen Tarifvertrag???

F
Fayence

21.01.2007 um 22:30 Uhr

Jochen,

der AG ordnet also an, dass ein Monteur zwischen den Jahren keinen Urlaub oder Überstundenfrei nehmen darf, korrekt? Sonst könnte der Notdienst ja nicht gewährleistet werden.

Dann verstehe ich nicht, warum es Problem des ANs sein soll, ob seine "Dienste" abgefordert werden oder nicht. Darauf kann er doch überhaupt keinen Einfluss nehmen. Das sind für mich völlig "normale" Arbeitstage.

J
Jochen

21.01.2007 um 22:57 Uhr

Hallo Fayence, unser AG erstellt Anfang des Jahres einen Notdienstplan, zwischen den Jahren und an diversen Brückentagen ist unsere Firma geschlossen, aber es wird dann unseren Kunden ein Notdienst über 24 Stunden zur Verfügung gestellt( normaler Notdienst ab 16 Uh) Wenn die Firma dann geschlossen ist( zwischen den Jahren) muß der Notdienstmonteur Urlaub oder Überstunden nehmen und 24 Stunden auf einen Anruf warten. Ruft dann ein Kunde an muss der Moteur keine 8 Stunden von seinem Gleitzeitkonto nehmen, sondern dann wird die gearbeitete Zeit wieder gutgeschrieben.

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