Habe noch eine Frage zu unseren neuen AVs: Ist es erlaubt zu schreiben: "Der AN ist verpflichtet Überstunden zu leisten" ?
Erstellt am 20.01.2007 um 02:26 Uhr von Tequilla @Herbstmeister .....Bergmann hat recht. Eine der üblichen diesbezüglichen Formulierungen in Arbeitsverträgen lautet: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden sowie Nacht-/Schicht-/Sonntagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu leisten."