Guten Morgen an Alle.

Wir sind ein kleiner Betrieb von 15 Mitarbeiter-/Innen.
Ich bin 1-köpfiger BR und habe heute eine Frage in eigener Sache.

Ich war für 4 1/2 Wochen krankgeschrieben aufgrund einer nötigen OP.
Seit gestern bin ich wieder zurück an meiner Arbeitsstelle.
Heute Morgen dann erzählte mir eine Kollegin, dass sie "ihr schlechtes Gewissen erleichtern" wolle... Es sei während meiner Krankheitszeit so gewesen, dass der Abteilungsleiter sie und einen weiteren Kollegen gebeten habe, einen bestimmten Teil meiner Arbeit zu übernehmen und hierbei jeweils die Zeit zu notieren, die sie dafür benötigen.

Die Kollegin habe das zunächst abgelehnt und sie habe dem Abteilungsleiter gesagt, dass sie es nicht OK findet, so etwas hinter meinem Rücken zu tun. Daraufhin habe der AL ihr gesagt, dass es sich hierbei um eine Anweisung handele... daher mußte sie diese Zeitkontrolle also ausführen!

Ihre Nachfrage, warum sie und der andere Kollege die Zeiten, die sie für diesen Teil meiner Arbeit benötigen, notieren und später dem AL aushändigen sollen, beantwortete der AL damit, dass er wissen möchte, ob es "da noch freie Kapazitäten gebe"...

Vermutet wird (auch von mir), dass die neue Geschäftsführerin - die im Übrigen Betriebsräte für überflüssig hält - den AL entsprechend angewiesen hat, zu prüfen, ob es freie Kapazitäten in seiner Abteilung gibt.

Meine Fragen dazu:
- wie seht Ihr diese Situation?
- wie sieht das rechtlich aus?

Wie es moralisch aussieht, dürfte klar sein.
Aber mich würde einfach auch interessieren, ob es sein darf, einen Mitarbeiter (hier auch Betriebsrat) während seiner Abwesenheit zu kontrollieren... und hierbei vor allem seine Leistung durch Kolleg-/innen kontrollieren zu lassen.

Im Voraus schon Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Tom