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Leistungskontrolle eines MA - hinter seinem Rücken - während er krank ist...

T
Tom62
Nov 2018 bearbeitet

Guten Morgen an Alle.

Wir sind ein kleiner Betrieb von 15 Mitarbeiter-/Innen. Ich bin 1-köpfiger BR und habe heute eine Frage in eigener Sache.

Ich war für 4 1/2 Wochen krankgeschrieben aufgrund einer nötigen OP. Seit gestern bin ich wieder zurück an meiner Arbeitsstelle. Heute Morgen dann erzählte mir eine Kollegin, dass sie "ihr schlechtes Gewissen erleichtern" wolle... Es sei während meiner Krankheitszeit so gewesen, dass der Abteilungsleiter sie und einen weiteren Kollegen gebeten habe, einen bestimmten Teil meiner Arbeit zu übernehmen und hierbei jeweils die Zeit zu notieren, die sie dafür benötigen.

Die Kollegin habe das zunächst abgelehnt und sie habe dem Abteilungsleiter gesagt, dass sie es nicht OK findet, so etwas hinter meinem Rücken zu tun. Daraufhin habe der AL ihr gesagt, dass es sich hierbei um eine Anweisung handele... daher mußte sie diese Zeitkontrolle also ausführen!

Ihre Nachfrage, warum sie und der andere Kollege die Zeiten, die sie für diesen Teil meiner Arbeit benötigen, notieren und später dem AL aushändigen sollen, beantwortete der AL damit, dass er wissen möchte, ob es "da noch freie Kapazitäten gebe"...

Vermutet wird (auch von mir), dass die neue Geschäftsführerin - die im Übrigen Betriebsräte für überflüssig hält - den AL entsprechend angewiesen hat, zu prüfen, ob es freie Kapazitäten in seiner Abteilung gibt.

Meine Fragen dazu:

  • wie seht Ihr diese Situation?
  • wie sieht das rechtlich aus?

Wie es moralisch aussieht, dürfte klar sein. Aber mich würde einfach auch interessieren, ob es sein darf, einen Mitarbeiter (hier auch Betriebsrat) während seiner Abwesenheit zu kontrollieren... und hierbei vor allem seine Leistung durch Kolleg-/innen kontrollieren zu lassen.

Im Voraus schon Danke für Eure Hilfe.

Gruß Tom

47304

Community-Antworten (4)

C
celestro

15.11.2018 um 12:21 Uhr

"ob es sein darf, einen Mitarbeiter (hier auch Betriebsrat) während seiner Abwesenheit zu kontrollieren..."

Das geht gar nicht und ist hier auch nicht passiert.

"und hierbei vor allem seine Leistung durch Kolleg-/innen kontrollieren zu lassen."

Auch das hat niemand gemacht. Das hier ein Vergleich gezogen werden soll, ist nach der Schilderung wohl eher Interpretation als Fakt.

T
Tom62

15.11.2018 um 12:27 Uhr

Danke für die Antwort... Was für ein "Vergleich" sollte hier gezogen werden? Ich habe nichts von einem Vergleich geschrieben. Lediglich habe ich geschrieben, dass meine Kolleg-/innen vom AL angewiesen wurden, einen Teil meiner Arbeit zu machen und diese dann minutiös zu dokumentieren, um herauszufinden, wie lange sie dafür benötigen.

Mir sind die Umstände hier im Betrieb natürlich bestens bekannt. Daher dürfte Hintergrund dieser Aktion sein, mir zu unterstellen, dass ich nicht schnell genug arbeite. Wie gesagt, hält die neue GF Betriebsräte für überflüssig und betont das auch ständig...

Und problematisch sah ich dabei halt, dass man dies nicht offen gemacht hat, dass man mich als BR nicht einbezogen hat (auch wenn es mich selbst betrifft... oder gerade deshalb) und dass es gerade dann gemacht wurde, als ich krankgeschrieben war.

LG Tom

G
ganther

15.11.2018 um 13:00 Uhr

"... Lediglich habe ich geschrieben, dass meine Kolleg-/innen vom AL angewiesen wurden, einen Teil meiner Arbeit zu machen und diese dann minutiös zu dokumentieren, um herauszufinden, wie lange sie dafür benötigen."

Das ist nicht verboten.

" Daher dürfte Hintergrund dieser Aktion sein, mir zu unterstellen, dass ich nicht schnell genug arbeite."

und hier beginnt Deine Interpretation. Außerdem darf der AG durchaus solche Schlüsse ziehen...

T
Tom62

15.11.2018 um 13:22 Uhr

Nun gut... danke für die Antworten. Für mich selbst fühlte sich das nicht gerecht an. Aber offenbar habe ich mich da geirrt. Vor allem aber aus moralischer Sicht fand ich jedenfalls, dass diese Überprüfung während meiner Abwesenheit so nicht korrekt war - auch wenn es diesbezüglich vielleicht keine gesetzliche Beanstandung gibt.

LG Tom

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