Beigeschmack bei Gehaltserhöhung
keine Tarifbindung, Einzelverträge. Bei Gehaltserhöhungen hat BR ja Mitbestimmungsrechte (Betriebsfrieden etc.) BR hat AG auch darauf hingewiesen. Nun hat AG dem einen oder anderen MA doch eine Gehaltserhöhung gegeben ohne BR zu informieren. BR hat dies "hinter dem Rücken" herausgefunden. (hätte aber der Erhöhung zugestimmt). Das wollte BR ja vermeiden, dass dies hinter seinem Rücken passiert. Was hat BR jetzt für Sanktionsmaßnahmen gegen AG??
Community-Antworten (3)
18.07.2013 um 11:55 Uhr
Der BR hat niemals bei der tatsächlichen Gehaltshöhe mitzubestimmen - nur bei Umgruppierungen.
Also hat der AG das getan, was er tun darf.
Allerdings hat der BR eine Mitbestimmung bei den Entlohnungsgrundsätzen (§ 87 BetrVG). Ihr könnet von Eurem Initiativrecht gebrauch machen und die Aufstellung eines Entgeltsystems im Betrieb fordern (vergleichbar mit den Tarifgruppen).
Außerdem könntet Ihr auch zu dem Schluss kommen (was der AG zunächst mit Händen und Füßen von sich weisen wird), das die Tatsache, dass mehrere AN zeitgleich eine Erhöhung erhalten haben schließen lässt, dass es Beurteilungsgrundsätze gibt, bei denen der BR nicht mitbestimmt hat (obwohl er müsste).
An Sanktionsmaßnahmen würde ich nicht denken. Vielmehr würde ich den Anlass dazu nutzen, die Mitbestimmungsrechte des BR auszunutzen und BVs zum Thema Entgeltgrundsätze; Beurteilungssystem umzusetzen.
Dabei handelt es sich um sehr komplexe Themen. Das eine oder andere Seminar oder ein Sachverständiger wären dringend zu empfehlen.
18.07.2013 um 12:18 Uhr
Ich habe da mal noch eine weitergehende Frage: Bei uns gibt es eine BV Entgeltausschuss, nach der 2 x pro Jahr alle durch Mitarbeiter gestellten Anträge auf individuelle Lohnerhöhungen, durch eine Arbeitsgruppe und letztendlich den Geschäftsführer bearbeitet werden. Der BR ist dabei völlig außen vor. Viele gehen bei diesen "Lohnrunden", da sie durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit und zum Teil entsprechende Leistungen schon mehr als andere Mitarbeiter verdienen, immer wieder leer aus. Meine Frage: Hätte der BR hier ein Mitspracherecht laut dem von "gironimo" angeführten Beurteilungssystem? Könnte der BR initiativ diese BV aufschnüren, auch wenn es dem AG nicht gefallen sollte?
18.07.2013 um 13:15 Uhr
Pittipplatsch Bei uns gibt es eine BV Entgeltausschuss, .....durch eine Arbeitsgruppe und letztendlich den Geschäftsführer bearbeitet .....Der BR ist dabei völlig außen vor.
Wenn dieses so in der BV geregelt ist, dann hat der BR gepennt! Denn klar regele ich in einer BV dann auch die Betiligung und Rechte des BR.
Denn in der Arbeitsgruppe sollte doch BRM sein!
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