Hallo,
in unserem Unternehmen soll der Umgang mit Betriebszugehörigkeitsjubiläen in einer Arbeitsanweisung durch den AG verändert werden.
Bisher – über viele Jahre hinweg - wurden ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit feststehende Geldprämien verteilt.
10 Jahre 500,00 €; 15 Jahre 750,00 € usw.
Die Überarbeitung sieht nun zwei Varianten der Veränderungen vor.
1. Variante: Entstehen, z.B. durch lange Krankheit oder Erziehungszeiten von Elternteilen am Stück eine Fehlzeit von mehr als 6 Monaten, wird die Betriebszugehörigkeit auch erst 6 Monate (bzw. der tatsächliche Fehlzeit entsprechend) später gewürdigt.
2. Variante: Gleiche Voraussetzung wie bei 1. aber der Geldbetrag der Jubiläumszahlung verringert sich prozentual entsprechend der Fehlzeit, wird aber am tatsächlichen Jubiläumstag ausgezahlt.
Nun unsere Frage als BR.
1. Entspricht die bestehende Regelung im Verständnis einer betrieblichen Übung und kann somit nicht einfach so verändert werden?
2. Inwieweit haben wir als BR Mitspracherecht bei Prämienzahlungen
Danke für Eure Antworten.