Jubiläum Betriebszugehörigkeit - betriebliche Übung?
Hallo, in unserem Unternehmen soll der Umgang mit Betriebszugehörigkeitsjubiläen in einer Arbeitsanweisung durch den AG verändert werden. Bisher – über viele Jahre hinweg - wurden ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit feststehende Geldprämien verteilt. 10 Jahre 500,00 €; 15 Jahre 750,00 € usw. Die Überarbeitung sieht nun zwei Varianten der Veränderungen vor.
- Variante: Entstehen, z.B. durch lange Krankheit oder Erziehungszeiten von Elternteilen am Stück eine Fehlzeit von mehr als 6 Monaten, wird die Betriebszugehörigkeit auch erst 6 Monate (bzw. der tatsächliche Fehlzeit entsprechend) später gewürdigt.
- Variante: Gleiche Voraussetzung wie bei 1. aber der Geldbetrag der Jubiläumszahlung verringert sich prozentual entsprechend der Fehlzeit, wird aber am tatsächlichen Jubiläumstag ausgezahlt. Nun unsere Frage als BR.
- Entspricht die bestehende Regelung im Verständnis einer betrieblichen Übung und kann somit nicht einfach so verändert werden?
- Inwieweit haben wir als BR Mitspracherecht bei Prämienzahlungen Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (1)
02.03.2009 um 11:43 Uhr
Hallo Madita,
Ihr habt hier ein erzwingbares MBR nach § 87 Abs. 1 P 10 BetrVG. Also zusammen mit AG eine BV erarbeiten.
MfG Angi1
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