Hallo zusammen,

in unserem Werk gibt es eine BV die den Bezug und Abzug von Überstunden regelt.
Leider wurde diese BV nicht richtig „gelebt“ und nur einseitig vom AG genutzt. Nachdem aufgefallen ist, dass es hier Probleme gibt will der BR diese rückwirkend einfordern.
Wie lange kann es das rückwirkend tun? Die BV ist vom April 2012.
Gelten hier Fristen?

Danke!