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BV rückwirkend geltend machen - wie lange möglich

B
BR-MM
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Werk gibt es eine BV die den Bezug und Abzug von Überstunden regelt. Leider wurde diese BV nicht richtig „gelebt“ und nur einseitig vom AG genutzt. Nachdem aufgefallen ist, dass es hier Probleme gibt will der BR diese rückwirkend einfordern. Wie lange kann es das rückwirkend tun? Die BV ist vom April 2012. Gelten hier Fristen?

Danke!

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Community-Antworten (3)

P
paula

15.11.2018 um 00:49 Uhr

was meinst du mit einfordern genau? Die Stunden für die Kollegen fordern ist Individualrecht. Ihr könnt die Einhaltung der BV mit einem Beschlussverfahren geltend machen. Damit zahlt der AG aber noch nichts. Für eine einstweilige Verfügung wird es auch dünne, wenn der BR so lange schon weggeschaut hat

B
BR-MM

15.11.2018 um 05:43 Uhr

Ich bin leider recht neu als BR...bitte entschuldige daher wenn ich mich damit nicht so wirklich auskenne und das ein oder andere vielleicht noch nicht weiß. Der BR hat beim AG die Einhaltung der BV schon vor längerer Zeit gefordert. Immer wieder wurde hier nicht reagiert oder alles auf die lange Bank geschoben. Erst die Drohung mit einem Anwalt brachte dann etwas Leben in die Geschichte. Der BR fordert nun die rückwirkende Einhaltung der BV. Kann er diese bis zur unterschrift rückwirkend geltend machen oder vielleicht nur bis zur ersten Aufforderung des BR´s? Oder ist es eher so, dass hier kein recht des BR´s besteht rückwirkend für den MA etwas zu bekommen?

E
Erbsenzähler

15.11.2018 um 07:52 Uhr

Guckt mal in die Arbeitsverträge bzw. (wenn er gilt) den Tarifvertrag. Da steht etwas zu den Ausschlussfristen. Solange kann jeder Mitarbeiter in einer individuellen Klage seine Rechte fordern.

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