Erstellt am 14.11.2018 um 23:49 Uhr von paula
was meinst du mit einfordern genau? Die Stunden für die Kollegen fordern ist Individualrecht. Ihr könnt die Einhaltung der BV mit einem Beschlussverfahren geltend machen. Damit zahlt der AG aber noch nichts. Für eine einstweilige Verfügung wird es auch dünne, wenn der BR so lange schon weggeschaut hat
Erstellt am 15.11.2018 um 04:43 Uhr von BR-MM
Ich bin leider recht neu als BR...bitte entschuldige daher wenn ich mich damit nicht so wirklich auskenne und das ein oder andere vielleicht noch nicht weiß.
Der BR hat beim AG die Einhaltung der BV schon vor längerer Zeit gefordert. Immer wieder wurde hier nicht reagiert oder alles auf die lange Bank geschoben. Erst die Drohung mit einem Anwalt brachte dann etwas Leben in die Geschichte. Der BR fordert nun die rückwirkende Einhaltung der BV. Kann er diese bis zur unterschrift rückwirkend geltend machen oder vielleicht nur bis zur ersten Aufforderung des BR´s?
Oder ist es eher so, dass hier kein recht des BR´s besteht rückwirkend für den MA etwas zu bekommen?
Erstellt am 15.11.2018 um 06:52 Uhr von Erbsenzähler
Guckt mal in die Arbeitsverträge bzw. (wenn er gilt) den Tarifvertrag. Da steht etwas zu den Ausschlussfristen. Solange kann jeder Mitarbeiter in einer individuellen Klage seine Rechte fordern.