Rückwirkend eine Betriebsvereinbarung verlängern?
Wir haben bei uns im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung. Diese ist allerdings Anfang April ausgelaufen. Wir haben der Geschäftsleitung unsere Vorschläge dazu unterbreitet und von der Geschäftsleitung auch ein mündliches Angebot dazu bekommen. Aber schriftlich kam da halt nichts mehr hinterher. Montag ist dann der Personalleiter zu mir gekommen und wollte einen Abschluss rückwirkend zu dieser BV.
- Frage: Kann man die BV rückwickend zum 1.April abschließen(wenn es für uns ein gutes Anmgebot ist).
- Frage: Falls ein Kollege durch den Wegfall der BV die Differenz seines Lohnes geltend gemacht hat. Was passiert mit seiner Geltendmachung, wenn der BR rückwirkend die BV verlängert? Hat er trotzdem noch Ansprüche?
Community-Antworten (4)
31.05.2006 um 17:46 Uhr
Hallo beravo
Ist BV ausgelaufen oder gekündigt worden?
Was ist das für eine BV mit Gehaltseinbußen?
Frage: Falls ein Kollege durch den Wegfall der BV die Differenz seines Lohnes geltend gemacht hat. Was passiert mit seiner Geltendmachung, wenn der BR rückwirkend die BV verlängert? Hat er trotzdem noch Ansprüche? Hat er oder hat er nicht?
Gruß BMW
31.05.2006 um 18:05 Uhr
Also zu Punkt 1:Die BV ist zum 31,03. ausgelaufen Punkt 2: Diese BV existiert seit ca. 10 Jahren bei uns in der Firma. Diese Möglichkeit findest du im TV Lohn Ost für die Bauwirtschaft. Der Lohn kann max. um 10 % abgesenkt werden. Die olle Krücke wirst du einfach nicht so schnell los. Zumahl bei uns ca.45 % der Bauleute zu Hause sitzen. Komme aus Land Brandenburg, nur mal so nebenbei. Die BV zu kündigen, na ja das traue ich mich nicht. Da hängen ca 550 Arbeitsplätze dran. Punkt 3: Na der Kollege hat seine Ansprüche geltend gemacht, in der Zeit wo diese BV nicht existierte. Jetzt nehmen wir mal an, dass die BV rückwirkend abgeschlossen wird. Was macht er nun mit seier Geltendmachung? Kann er trotzdem seine Forderungen einklagen oder hauen wir ihm mit dem Abschluss die Grundlage weg?
31.05.2006 um 19:05 Uhr
Nach BetrVG 77/6 gelten Regelungen in Betriebsvereinbarungen nach Auslauf weiter, wenn es sich dabei um Angelegenheiten handelt, in denen ein Einigungsstellen-Spruch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und BR ersetzen kann.
Also - prüft in erster Linie einmal ob das zutrifft. Meiner Meinung nach, gilt das auch, wenn nur ein Teil der behandelten Themen unter diese Einigungsstellenregelung fällt. Wenn das bei Eurer BV der Fall ist - dann wäre ein rückwirkender Abschluss ja sinnlos.
Gültigkeit - ist ansonsten eine vertragliche Regelung - rückwirkendes Abschließen wäre also durchaus möglich. Dann solltet Ihr alle möglichen Ausnahmen bedenken - so wie die Lohndifferenz und ggf. für die entstehende Übergangszeit konkrete Regelungen verhandeln.
31.05.2006 um 19:56 Uhr
Hallo beravo Meiner Meinung nach dürfte die Krücke darin liegen das der AG Mist gebaut hat indem er versäumt hat die BV rechtzeitig zu verlängern! Er behaart aufs zurückdatieren weil er sonst den vollen Lohn für April und Mai bezahlen müsste weil die BV zum 31.03.2006 ausgelaufen ist.
Die Antwort von HH dürfte in diesem Fall nicht korrekt sein eine ausgelaufene BV hat keine Nachwirkung
Mein persönlicher Rat wäre sprecht mal eurer Gewerkschaft oder bezieht einen Arbeitsrechtler mit ein
Hast du evtl. die Möglichkeit die BV so Unkenntlich zu machen das Firma usw. nicht erkennbar ist und sie mal ins Forum setzen ?
Gruß BMW
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