Wieviel zusammenhängenden Urlaub muß der Arbeitgeber genehmigen?
Hallo zusammen, viele Eltern sind davon betroffen: 6 Wochen Schulferien zur Sommerzeit und keine Omas, Opas, Tanten oder Bekannten die sich um die Kinder kümmern. Wenn jedes der Elternteile von seinem Arbeitgeber 3 Wochen Sommerurlaub genehmigt bekommt, sind zwar die Ferien abgedeckt, leider bleibt dann für gemeinsamen Urlaub mit der ganzen Familie keine Zeit. Hat ein Arbeitnehmer in dieser Situation Anspruch auf 4 Wochen zusammenhängenden Sommerurlaub?
Community-Antworten (5)
18.01.2007 um 13:28 Uhr
@ThomasD,
deine Frage regelt § 7 Abs.1 u. 2 BUrlG.
18.01.2007 um 14:38 Uhr
@Ramses II,
kannst du das näher erläutern warum hier was falsch ist?
18.01.2007 um 14:57 Uhr
Ich erkenne keinen Zusammenhang der Frage mit § 1 BUrlG. Bitte um nähere Erläuterung
18.01.2007 um 14:58 Uhr
ob ein Arbeitgeber Anspruch auf 4 Wochen zusammenhängenden Sommerurlaub hat , geht mir gelinde gesagt, am A... vorbei. Netterweise gibt das BUrlG ja Auskunft, wer wieviel am Stück darf.
18.01.2007 um 15:14 Uhr
Ramses II,
soeben habe ich den Lapsus erkannt.
ThomasD,
meinst du in deinem letzten Satz wirklich AG?
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