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Nicht nach Schwerbeh.gefragt!Job bekommen!Kündigung nach Hinweis auf Schwerbeh.!

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xboxx
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend! Mir gehts noch schlimmer als der Melanie! Ich wurde heute 2 Wochen in der Probezeit gekündigt. Ohne Grund! Betriebsbedingt!

Vorgeschichte! Ich wurde während meiner 2 Vorstellungsgespräche nicht nach einer Behinderung gefragt. Ich wurde genommen! Hurra! Am ersten Arbeitstag habe ich von meiner Schwerbehinderung der Persoabteilung und dem Chef ehrlich berichtet! Diese Behinderung stört mich in meinem Job (Büro) überhaupt nicht! Hätte Bestätigung hierüber! Ich glaube, ich wurde gekündigt, da mein Chef Angst hat, nach der Probezeit (3 Monate), dass er mich nicht mehr los bekommt. Hat sich wohl informiert! Wir haben keinen BR oder Schwerbeh.vertretung! Das will ich mir nicht gefallen lassen! Ich habe mir nicht zu Schaden kommen lassen! Da ich Ehrlich war, wurde ich nun bestraft! Hätte ich das gewußt, hätte ich nix von meiner Schwerbehinderung gesagt. Mir sieht man es ja nicht an! Ich wollte aber reinen Wein einschenken! Kann ich gegen meinen Chef was unternehmen? Schadensersatz oder sowas? Ich bin mir sicher, es hat was mit der Behinderung zu tun! Das ist für mich Diskriminierung! Bitte helft mir! Möchte mich erst hier informieren, und dann zum Anwalt gehen!

Danke xboxx

4.72004

Community-Antworten (4)

L
Lotte

05.07.2007 um 01:57 Uhr

xboxx, so bitter das ist, aber ich sehe keine Möglichkeit.

T
torstenxxx

05.07.2007 um 08:21 Uhr

Hallo xboxx, Lotte hat die rechtliche Seite beschrieben, aber auch ich würde versuchen so etwas nicht auf mir sitzen zu lassen. Hast du möglichkeiten Zeitungsartikel zu schreiben ? Drohe mit Öffentlichkeit, mehr wie Lotte schon sagt bleibt dir nicht.

Gruss

G
gbi

05.07.2007 um 09:22 Uhr

Hallo - wenn Du einen fitten Anwalt kennst, kann der auch was machen, weil eine betriebsbedingte Kündigung nach 2 Wochen sehr nach vorgeschoben klingt und das neue AGG einiges hergibt (hier für Schwerbehinderte) / auch schon, wenn man gar nicht erst eingestellt wird ! /. Vertragstechnisch ist an der Kündigung auch wenn ein BR da wäre, nichts zu machen ...

P
paula

05.07.2007 um 10:10 Uhr

@gbi

auch fitte RA können nicht zaubern. Nach § 22 AGG brauche ich schon Indizien. Hier habe ich nichts außer Vermutungen!

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