Nicht nach Schwerbeh.gefragt!Job bekommen!Kündigung nach Hinweis auf Schwerbeh.!
Guten Abend! Mir gehts noch schlimmer als der Melanie! Ich wurde heute 2 Wochen in der Probezeit gekündigt. Ohne Grund! Betriebsbedingt!
Vorgeschichte! Ich wurde während meiner 2 Vorstellungsgespräche nicht nach einer Behinderung gefragt. Ich wurde genommen! Hurra! Am ersten Arbeitstag habe ich von meiner Schwerbehinderung der Persoabteilung und dem Chef ehrlich berichtet! Diese Behinderung stört mich in meinem Job (Büro) überhaupt nicht! Hätte Bestätigung hierüber! Ich glaube, ich wurde gekündigt, da mein Chef Angst hat, nach der Probezeit (3 Monate), dass er mich nicht mehr los bekommt. Hat sich wohl informiert! Wir haben keinen BR oder Schwerbeh.vertretung! Das will ich mir nicht gefallen lassen! Ich habe mir nicht zu Schaden kommen lassen! Da ich Ehrlich war, wurde ich nun bestraft! Hätte ich das gewußt, hätte ich nix von meiner Schwerbehinderung gesagt. Mir sieht man es ja nicht an! Ich wollte aber reinen Wein einschenken! Kann ich gegen meinen Chef was unternehmen? Schadensersatz oder sowas? Ich bin mir sicher, es hat was mit der Behinderung zu tun! Das ist für mich Diskriminierung! Bitte helft mir! Möchte mich erst hier informieren, und dann zum Anwalt gehen!
Danke xboxx
Community-Antworten (4)
05.07.2007 um 01:57 Uhr
xboxx, so bitter das ist, aber ich sehe keine Möglichkeit.
05.07.2007 um 08:21 Uhr
Hallo xboxx, Lotte hat die rechtliche Seite beschrieben, aber auch ich würde versuchen so etwas nicht auf mir sitzen zu lassen. Hast du möglichkeiten Zeitungsartikel zu schreiben ? Drohe mit Öffentlichkeit, mehr wie Lotte schon sagt bleibt dir nicht.
Gruss
05.07.2007 um 09:22 Uhr
Hallo - wenn Du einen fitten Anwalt kennst, kann der auch was machen, weil eine betriebsbedingte Kündigung nach 2 Wochen sehr nach vorgeschoben klingt und das neue AGG einiges hergibt (hier für Schwerbehinderte) / auch schon, wenn man gar nicht erst eingestellt wird ! /. Vertragstechnisch ist an der Kündigung auch wenn ein BR da wäre, nichts zu machen ...
05.07.2007 um 10:10 Uhr
@gbi
auch fitte RA können nicht zaubern. Nach § 22 AGG brauche ich schon Indizien. Hier habe ich nichts außer Vermutungen!
Verwandte Themen
Umstrukturierung: Ein Arbeitsgebiet wird in zwei unterschiedliche Arbeitsgebiete aufgeteilt und die Mitarbeiter quasi per Versetzung zu geordnet
Der Arbeitgeber strukturiert um. Dabei werden aus einem Job X zwei neue Jobs: A und B. Job A besteht zu 20% aus Job X und Job B besteht zu 80% aus Job X. Dem BR wird erklärt, dass Job A und B gleic
Absenkung der Arbeitszeit bei schwerbeh. Beamten?
Hallo, ich bin seit letztem Jahr neue stellv. Schwerbehindertenvertreterin im öffentlichen Dienst und wurde von einem schwerbeh. Beamten (GdB 50 %) gefragt, ob er seine wöchentl. Arbeitzeit von 42
Neues Arbeitszeitmodell und schwerbeh. AN kann es nicht erfüllen
Hallo, im Unternehmen in dem meine Frau arbeitet, wird ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt, wo die Wochenarbeitszeit verkürzt wird von 38 auf 36h. Dafür gibt es 14 zusätzliche Freie Tage, die man v
Fernwartungstool - auf BR PC?
Hallo, Jetzt hab ich mal eine Frage, Wie würdet ihr euch in folgendem Fall verhalten?: Ein MA der EDV-Abteilung erzählt einem BR-Mitglied das er ein Programm für die Schwerbeh.Vertr. auf den BR-Rech
Gleichstellung MA - muss der MA sogar versetzt werden um dem Schwerbeh. die Stelle zu geben?
Hallo zuammen, hab wieder mal eine Frage..... Ein MA von uns ist Langzeitkrank (2,5 Jahre,Knie-OP, künstl. Kniegelenk), jetzt (30 GdB) schwerbehindert und gleichgestellt. Sein Arbeitsplatz ist als Kr