Gewohnheitsrecht - nach fünf Jahren Vormittagsarbeit jetzt zwangsweise auch an Nachmittagen arbeiten?
Mahlzeit zusammen! Eine Mtarbeiterin, die seit über 5 Jahren in den Morgenstunden (von ca.7:30-10:30 Uhr) in einer Abteilung die Ware verräumt, soll demnächst auch an den nachmitttagen arbeiten. Auch Stundenweise an die Kasse soll auf sie zukommen. In ihrem Vertrag steht, daß sie für die Frischeabteilung zuständig ist (nix von Kasse), Frischeabteilung= Molkereiprodukte,und wenn mans eng sieht auch in der Bedienungstheke;Fleisch Wurst Käse.(brauchte sie nie machen).Besteht die Möglichkeit,vom Arbeitgeber,sie in der Mittagszeit oder auch am Nachmittag einzuteilen ,damit sie sich um ihre Abteilung kümmern kann? Im Vertrag wurden keine festen Arbeitszeiten festgeschrieben. Gibt es eine betriebliche Übung??? Gewohnheitsrecht???
Community-Antworten (7)
18.01.2007 um 18:08 Uhr
moin zwergi,
im fall des kassierens kann es sein, daß hier eine versetzung vorliegt wenn im AV eine ganz feste tätigkeit umrissen ist wozu üblicherweise die neue tätigkeit nicht gehört. hier habt ihr mitbestimmung bei der änderungskündigung.
im fall der arbeitszeiten habt ihr, sofern es nicht durch tarifvertrag, bv oder av festgeschrieben ist mitsprache bei der frage der schichten und welcher AN in welche schicht kommt. normalerweise hat der AG hier aber direktionsrecht wenn es hier keine regelung gibt bei euch.
betriebliche übung ist im kollektivrecht anzusiedeln und gewohnheitsrecht gibt es im arbeitsrecht so nicht.
der ag muß aber beachten, daß die kollegin nicht unangemessen benachteiligt wird. dieses ist zum beispiel der fall, wenn eine kollegin betriebsbedingt später anfangen könnte als die vom AG festgelegte zeit, er es ihr aber verweigert, und sie gleichzeitig argumentiert, daß sie als alleinerziehende das kind noch zur schule bringen muß...
also ist in eurem fall einiges zu beachten. vom individualrechtlichen Arbeitsvertrag über die tarifverträge und betriebsvereinbarungen hin zur mitbestimmung bei einer versetzung sprich änderungskündigung...
ach ja, nur mal so als lockermacher:
Jeder spricht über Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und über das offen sein für Neues. Kommt man jedoch selbst (vielleicht auch zwangsweise) in die Lage eine Veränderung über sich zu ergehen lassen, so sind die Begriffe Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und offen für Neues sein plötzlich im Kopf nicht mehr vorhanden.
Quelle:
http://www.mprojekt.de/cms_gt/index.php
gruß, packer
18.01.2007 um 23:21 Uhr
@packer
"betriebliche übung ist im kollektivrecht anzusiedeln"
wirklich? ganz sicher????
19.01.2007 um 13:39 Uhr
@ paula
ja!
19.01.2007 um 14:17 Uhr
natürlich...
19.01.2007 um 14:44 Uhr
@packer
ich empfehle dir mal § 111 bei Schaub. könnte lehrreich sein
19.01.2007 um 16:50 Uhr
ich hab kein schaub... aber wenn es denn so ist, warum sagst du dann nicht was phase ist und machst andeutungen? könnte doch so manchen hier interessieren???
22.01.2007 um 10:22 Uhr
@packer
danke für die verständlich geschriebene Antwort. Wie ich rausgefunden habe, ist laut BV der AG befugt, die Arbeitszeit festzulegen.Zudem war ich in der Zwischenzeit auch nicht faul und hab mir über betriebliche Übung die Augen karriert gelesen. Habe aber auch hierzu nix über die Lage der Arbeitszeit gefunden. Die Kollegin wird wohl auch mal am Nachmittag ran müssen.
Muss auch nicht schlecht sein, weiß aus eigener Ehrfahrung, das am Nachmittag arbeiten auch schön sein kann.
gruß, zwergi
Verwandte Themen
Urlaub bis nächstes Jahr März unter Gewohnheitsrecht
ÄlterLiebe Gemeinde, ich brauche eure Hilfe und euren Rat zu den folgenden zwei Fragen. Nach wie vielen Jahren werden oder können sie als Gewohnheitsrecht verwendet werden? In dem Unternehmen, in
Dienstplangestaltung / Gastronomie - Gewohnheitsrecht?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, greift das "Gewohnheitsrecht" wenn einige Mitarbeiter eines Restaurants in den letzten Jahren immer an Weihnachten und Silvester Urlaub hatten, anderen Mitarbeitern d
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Gewohnheitsrecht
ÄlterNochmals ein Hallo Ihr lieben. Gewohnheitsrecht greift nicht für Arbeitsverträge, nur bei einer freiwilligen Leistung des AG. Oder irre ich mich da? Und ab welchem Zeitraum greift erst dieses Gewohnh
Gewohnheitsrecht
Älter2 Kollegen die seit 12 Jahren alle 2 Wochen von 13.00 bis 21.30 h arbeiten pochen auf ihr Gewohnheitsrecht. Jeder von ihnen ist mit eigenem Geschäft selbständig. Da es die Arbeit, wofür sie mal einges